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Mobilitätsförderung 2024
Mobilitätsförderung 2024, © Stadt Dornbirn
Mobilitätsförderung 2024
Mobilitätsförderung 2024, © Stadt Dornbirn

Familien | Mobilität

Mobilitätsförderung wird fortgesetzt

Mobilitätsförderung wird fortgesetzt

Transportfahrräder, Fahrradanhänger, Trolleys oder Kikis: die Anschaffung solcher Geräte, mit denen auch größere Gegenstände und Güter mit dem Fahrrad transportiert werden können, ist kostspielig. „Um diese Möglichkeit der klimaschonenden Mobilität zu unterstützen, fördert die Stadt Dornbirn auch in diesem Jahr den Ankauf“, berichtet Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann.

In den vergangenen sechs Jahren hat die Stadt Dornbirn über die Mobilitätsförderung 741 klimaschonende Transportmittel unterstützt. „Mit dieser Förderung verbessern wir die Klimabilanz in unserer Stadt. Es ist erfreulich, dass dieses Angebot von den Dornbirner:innen so gut angenommen wird. Aus diesem Grund werden wir die Förderung auch in diesem Jahr fortsetzen“, ergänzt Vizebürgermeister Julian Fässler und stellt fest: „Fast 150.000,00 Euro wurden seit der Einführung dieser Förderung im Jahr 2018 von der Stadt bereits zur Verfügung gestellt.“ „Immer mehr Dornbirner:innen verwenden das Fahrrad auch im Winter - oft mit Kiki oder Fahrradanhänger. Insbesondere Transportfahrräder mit E-Motor haben sich als Alltagsverkehrsmittel durchgesetzt. Das ist erfreulich,“ ergänzt Umweltstadträtin Dr. Juliane Alton.

Anlaufstelle im Rathaus:

Die Mobilitätsförderung ist ein wesentlicher Bestandteil des Dornbirner Umweltprogramms. Transportfahrräder können auch von Dornbirner Vereinen und Dornbirner Unternehmen gefördert erworben werden. Voraussetzung ist der Kauf bei einem Fahrradhändler, der auch einen eigenen Radservice anbieten kann, sowie der Erwerb eines neuen Gerätes. Neben der Stärkung der umweltfreundlichen Mobilität soll auch der Fachhandel mit dieser Förderung neue Impulse erfahren. Im vergangenen Jahr wurden 47 Kikis, 17 Fahrradanhänger, 4 Trolleys und 21 Transportfahrräder mit E-Motor gefördert. Aufgrund der ausgesprochen guten Nachfrage wurde die Förderungsrichtlinie um ein Jahr verlängert. Die Fördersätze bleiben gleich.

Wie und was wird von der Stadt Dornbirn gefördert?

Der Kauf eines Fahrradanhängers zum Personentransport (Kiki), eines Fahrradanhängers zum Lastentransport, eines (Fahrrad-)Trolleys wie auch der Kauf eines Transportfahrrads wird unter Berücksichtigung folgender Richtlinie, die für das Jahr 2024, gültig ist, gefördert:

  • Förderungsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufes (Rechnungsdatum) den Hauptwohnsitz in Dornbirn haben.
  • Für Transportfahrräder gelten zudem auch Vereine und Dornbirner Unternehmen als förderberechtigt.
Welche Kriterien muss der Fördergegenstand erfüllen?
  • Bei Kinderanhängern müssen ein oder mehrere Kinder im Alter bis zu fünf Jahren im Haushalt leben.
  • Gefördert werden Neuankäufe (keine Förderung von Gebrauchtanhängern und gebrauchten Transporträdern).
  • Der Förderantrag ist innerhalb eines Jahres ab Kauf einzureichen.
  • Die Förderung wird beim Kauf in einem in Vorarlberg ansässigen Fahrradfachhandelsbetrieb gewährt, der auch einen Service anbietet. Onlinekäufe werden nicht gefördert.
  • Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein „Kiki‘“ und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger oder Trolley) oder ein Transportfahrrad gefördert. Eine erneute Antragsstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich.
  • Die Fahrradanhänger und Transportfahrräder müssen den gültigen Gesetzen und Verordnungen entsprechen.
  • Die Förderhöhe beträgt für Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger, Trolleys 25% des Kaufpreises, max. € 150,00, für Transportfahrräder pauschal € 400,00 und für Elektrotransportfahrräder pauschal € 600,00.
  • Die Trolley Modelle müssen über eine Belastbarkeit von mindestens 35 kg verfügen und technisch derart ausgeführt und vom Produzenten angeboten werden, dass diese für die Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind („Fahrrad-Trolley“).
  • Transportfahrräder müssen mit einem Pedalantrieb, fixer Transportfläche und einer möglichen Zusatzlast von mind. 80 kg ausgestattet sein.
  • Die Förderungsrichtlinie gilt für das Jahr 2024.
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