Zum Haupt-Inhalt
Lageplan zur Verordnung Silvesterfeuerwerk
Lageplan zur Verordnung Silvesterfeuerwerk, © Stadt Dornbirn
Lageplan zur Verordnung Silvesterfeuerwerk
Lageplan zur Verordnung Silvesterfeuerwerk, © Stadt Dornbirn

Silvester-Feuerwerk: Bitte so wenig wie möglich!

Silvester-Feuerwerk: Bitte so wenig wie möglich!

Das Feuerwerk zum Jahreswechsel hat jahrelange Tradition und ist ohne Zweifel schön anzusehen, doch leider auch besonders schädlich für Menschen, Tiere und Umwelt. Lärm, Schadstoffe und die erhöhte Unfallgefahr sind nur einige der Schattenseiten eines Feuerwerks. Nachdem Feuerwerkskörper nach wie vor verkauft werden dürfen, haben sich die Städte Dornbirn und Hohenems sowie die Marktgemeinden Lustenau und Altach auf eine gemeinsame Vorgangsweise in der Region geeinigt, berichtet Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann: „Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz und gering zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken in der Silvesternacht ausnahmsweise erlaubt.“ In Dornbirn und Lustenau von gilt die Ausnahme von 23:00 bis 01:00 Uhr; in Hohenems und Altach von 21:00 bis 01:00 Uhr. Die Ausnahme gilt nicht in öffentlichen Parkanlagen, in der Dornbirner Ache und auf den Geh- und Radfahrwegen entlang der Dornbirner Ache im Gebiet zwischen Gütle und Möckle.

Auf jeden Fall und überall im Bezirk verboten bleibt die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten sowie in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen. In Dornbirn ist das Abschießen zudem in öffentlichen Parkanlagen, in der Dornbirner Ache und auf den Geh- und Radfahrwegen entlang der Dornbirner Ache im Gebiet zwischen Gütle und Möckle verboten.

Ganz schön gefährlich

In der Silvesternacht steigen die Feinstaubwerte in vielen Städten auf die höchsten Werte des ganzen Jahres. Zudem ist die Knallerei insbesondere für kleine Kinder und für Tiere mit sehr viel Stress verbunden. Der dringende Appell lautet auch für den kommenden Jahreswechsel: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Ihre Umgebung und schießen Sie so wenig Feuerwerk wie möglich ab.

Lust auf etwas Neues?

Als Alternative zum Feuerwerk gibt es zahlreiche Ideen, die nicht nur nachhaltiger, sondern auch billiger sind. Eine Lasershow, ein kleines Tischfeuerwerk mit Eisfontänen oder die klassischen Wahrsagebräuche wie Wachsgießen oder Glückskekse eignen sich für drinnen und draußen. Im Garten sind ein Lagerfeuer in der Grillschale, fertige Schwedenfeuer oder Fackeln eine gute Alternative. Für Kinder sind auch die selbstgebastelten Laternen aus dem Kindergarten, Leuchtschwerter oder bunte und blinkende LED-Taschenlampen eine tolle Abwechslung.

Silvester Feuerwerk

Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 ist in Dornbirn in der Silvesternacht nur zwischen 23:00 Uhr und 1:00 Uhr erlaubt.

In öffentlichen Parkanlagen, in der Dornbirner Ache und auf den Geh- und Radfahrwegen entlang der Dornbirner Ache im Gebiet zwischen Gütle und Möckle ist das Abschießen auch in diesem Zeitraum verboten!

Zum Seitenanfang