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Begegnungszone Kehlegg
Begegnungszone Kehlegg, © Stadt Dornbirn
Begegnungszone Kehlegg
Begegnungszone Kehlegg, © Stadt Dornbirn

Stadtentwicklung | Mobilität

Kehlegger Zentrum wird zur Begegnungszone

Kehlegger Zentrum wird zur Begegnungszone

In der Dornbirner Bergparzelle Kehlegg ist seit einigen Tagen ein Großteil des Ortszentrums als Begegnungszone ausgewiesen. „Zwischen dem Kindergarten und dem Dorfplatz verbessern wir mit dieser Maßnahme, vor allem auch aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit auf 20 km/h, die Sicherheit erheblich“, berichtet Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann.

Innerhalb der Zone wurden zusätzliche Markierungen aufgebracht. „Die Idee geht auf eine Initiative von Kehlegger Bürger:innen zurück. Gemeinsam haben sie sich zu einer „Dorfinitiative Kehlegg“ zusammengefunden und damit aktiv eingebracht“, ergänzt der für Verkehrsplanung zuständige Vizebürgermeister Julian Fässler.

In der Dornbirner Bergparzelle Kehlegg leben rund 500 Bewohner:innen mit steigender Tendenz. Die enge und mitunter unübersichtliche Straßensituation im Ortszentrum hat die „Dorfinitiative Kehlegg“ auf den Plan gerufen, Maßnahmen für die Verbesserung der Verkehrssituation und vor allem der Schulwegsicherheit zu entwickeln. Die gemeinsam entwickelte Idee wurde bei einem Informationsabend der Bevölkerung vorgestellt. Fast alle Anwesenden standen der Idee positiv gegenüber.

Die Zone beginnt vor dem Kindergarten (-und Mehrzwecksaal). Die Endpunkte befinden sich nördlich und westlich des Dorfplatzes, im Osten kurz nach dem Gasthaus Firstblick, hier wird auch eine beliebte Wanderroute eingebunden, sowie im Süden beim Friedhof. Diese Start- und Endpunkte wurden jeweils mit einem Schild und einer breiten, rutschhemmenden Bodenmarkierung sowie der Geschwindigkeitsbeschränkung „20“ ausgestattet. Eine weitere „20“-er Markierung gibt es im Kreuzungsbereich vor der Kirche. In der Begegnungszone ist das Halten bis zu 10 Minuten erlaubt. Parken ist nur auf markierten Flächen möglich. Vor dem Friedhof wurde eine Kurzparkzone (täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr - maximal 3 Stunden) eingerichtet. Beim Mehrzwecksaal wurde ein neuer Parkplatz für beeinträchtige Personen markiert.

Da es sich bei dieser Begegnungszone um einen relativ weiten Bereich handelt - Dorfplatz bis Friedhof (Luftlinie rund 300m) - war es wichtig, innerhalb dieses Raumes auch mehrfach daran zu erinnern, dass man sich in einer Begegnungszone bewegt. Dies erfolgt mit einer auf dem Straßenbelag markierten Linienstruktur.

Was ist eine Begegnungszone?

In einer Begegnungszone ist die gesamte Straße, die Fahrbahn und sie Nebenflächen für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt. Hier sind Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gleichberechtigt. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern. Fahrzeuglenker:innen dürfen andere Verkehrsteilnehmer weder gefährden noch behindern. Sie haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten. Für den Fahrzeugverkehr gelten die allgemeinen Vorrangregeln sowie der Vertrauensgrundsatz.

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