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Förderung Mittagessen Kinderbetreuung und Schulen
Förderung Mittagessen Kinderbetreuung und Schulen, © oksix - stock.adobe.com
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Kindergärten | Schulen

Mittagessen in den Betreuungseinrichtungen: sozial gestaffelte Förderung verbessert

Mittagessen in den Betreuungseinrichtungen: sozial gestaffelte Förderung verbessert

Die Stadt Dornbirn hat die soziale Staffelung für die Förderung der Mittagsverpflegung in den Kinderbetreuungseinrichtungen, den Kindergärten und in den Schulen angepasst. Damit werden noch mehr Familien als bisher eine Unterstützung erhalten.

„Bis zu 60% der Kosten werden für Familien mit geringem Einkommen von der Stadt ersetzt. Bei mittleren Einkommen sind es immer noch zwischen 45 und 30%“, berichtet Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann und ergänzt: „Dass die Fördersätze an das Familieneinkommen gekoppelt sind, verbessert die Treffsicherheit der Unterstützung.“ Bei einer Einstufung in der Stufe 1 kostet ein Mittagessen in den städtischen Betreuungseinrichtungen zukünftig weniger als drei Euro. Die neue soziale Staffelung tritt mit dem neuen Schuljahr in Kraft. Informationen und Anträge gibt es beim Familienservice der Stadt Dornbirn im Kulturhaus (Erdgeschoss).

Die Stadt Dornbirn unterstützt Familien mit geringen Einkommen bereits mehrfach, beispielsweise mit sozial gestaffelten Tarifen bei der Kinderbetreuung. Dornbirn war auch eine der ersten Städte im Land, die zudem das Mittagessen in den Betreuungseinrichtungen und in den Schulen gefördert hat. Mit der Anpassung der sozialen Staffelung werden diese Förderungen nun deutlich erhöht. Eine Familie (zwei Erwachsene mit zwei Kindern) mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 3.066,80 Euro, das entspricht der Stufe 1, erhält den maximalen Fördersatz von 60%. Davor waren es 20%, die gefördert wurden. Für diese Familie kostet ein Mittagessen beispielsweise im Kindergarten mit den neuen Fördersätzen ab September nun noch 2,59 Euro. Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden das 13. und 14. Monatsgehalt, die Familienbeihilfe, allfälliges Pflegegeld oder der Familienzuschuss nicht eingerechnet. Zudem werden die Sätze der Fördertabelle für das neue Schuljahr um rund 10% erhöht, wodurch noch mehr Familien die Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Wichtig war bei der Anpassung der Fördermöglichkeit, dass diese möglichst unbürokratisch und niederschwellig beantragt werden kann. Die direkte Koppelung an die soziale Staffelung der Betreuungstarife soll sicherstellen, dass automatisch die vergünstigten Tarife für die Mittagsverpflegung zur Verrechnung kommen. Diese Förderung kommt damit jenem Familien zugute, die sie auch tatsächlich benötigen.

Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten oder der Schülerbetreuung stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen im Familienservice im Kulturhaus gerne unter +43 5572 306 4304 oder familien@dornbirn.at zu Verfügung.

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