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Auflageverfahren Landesraumplan Messepark - Luftbild Messepark
Auflageverfahren Landesraumplan Messepark - Luftbild Messepark, © Stadt Dornbirn
Auflageverfahren Landesraumplan Messepark - Luftbild Messepark
Auflageverfahren Landesraumplan Messepark - Luftbild Messepark, © Stadt Dornbirn

Stadtentwicklung

Auflageverfahren zur Änderung des Landesraumplans für den Messepark

Auflageverfahren zur Änderung des Landesraumplans für den Messepark

Das Land Vorarlberg startet am Dienstag das Auflageverfahren zur Änderung des Landesraumplans für den Messepark. Dem Verfahren ist ein Antrag der Stadt vorausgegangen. Geänderte Rahmenbedingungen und ein neues Konzept der Betreiber zur Erneuerung und Erweiterung des Einkaufzentrums waren die Grundlage für den Antrag.

Eine zwischenzeitlich vom Land durchgeführte strategische Umweltprüfung hat ergeben, dass bei einer Erweiterung der Verkaufsflächen nicht mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen ist. Für eine mögliche Erweiterung des Messeparks werden zwischen der Stadt und den Betreibern zusätzliche Rahmenbedingungen erarbeitet, mit denen die Balance zwischen Innenstadt, der Region und dem Messepark sichergestellt werden soll.

Auf dieser neuen Basis hat die Stadt Dornbirn im Vorjahr die Landesregierung um Änderung des Landesraumplans für das Areal des Messeparks, der die Widmung eines Einkaufszentrums für 22.200m2, davon maximal 5.000 m2 für Lebensmittel, zulässt ersucht. Aktuell sind hier 19.000m2 Verkaufsfläche gewidmet. In den vergangenen Monaten wurde ein Entwurf für den neuen Landesraumplan erarbeitet. Das vorliegende Projekt wurde von Sachverständigen auf ihre verkehrsplanerischen, handelsspezifischen und raumplanerischen Auswirkungen hin genau untersucht. Dieser Umwelt- und Erläuterungsbericht liegt während des Auflageverfahrens neben dem Entwurf des Landesraumplans ebenfalls auf. Stellungnahmen können bis zum 16. August eingebracht werden.

Neben dem von den Betreibern vorgelegten neuen Projekt, das sowohl architektonisch als auch städtebaulich das Quartier aufwerten soll, haben sich in den vergangenen Jahren auch die Rahmenbedingungen für die verkehrliche Erschließung verändert. Die geplante Verkehrsführung vor Ort soll die bestehenden Knotenpunkte noch weiter entlasten. Zudem soll die Anbindung an den öffentlichen Verkehr deutlich verbessert werden. Eine wichtige Grundlage bildet auch eine aktuelle „Kaufkraftstrom und Einzelhandelsstrukturanalyse Vorarlberg“, die für den Bezirk Dornbirn ein zusätzliches Potential für Handelsflächen ausweist. Mit qualitativ hochwertigen Investitionen und Angeboten kann Kaufkraft in der gesamten Region gehalten und ein Gegengewicht zum Onlinehandel gesetzt werden.

Wesentlich wird bei der Umsetzung die Balance mit den Angeboten und der Qualität in der Innenstadt sein. Hier zeigen aktuelle Untersuchungen, dass beide Bereiche nahezu gleichwertig frequentiert und genutzt werden. Unabhängig von einer Erweiterung des Messeparks wird Dornbirn aktuell und zukünftig in die Innenstadt investieren, um das Zentrum der Stadt auch weiterhin attraktiv und lebenswert zu erhalten. Dazu gehören unter anderem die Sanierung und der Ausbau der Fußgängerzone, Verbesserungen beim Parkleitsystem oder Angebote für den öffentlichen sowie den Fahrradverkehr.

Das Verfahren zur Erlassung eines Landesraumplans ist komplex und soll letztlich alle relevanten Interessen berücksichtigen. Die Landesregierung wird dabei vom unabhängigen Raumplanungsbeirat beraten. Im Vorfeld solcher Diskussionen werden auch zahlreiche Gutachten eingeholt, welche die Entscheidung der Landesregierung sachlich und fachlich unterstützen. Nach Erlassung eines Landesraumplans durch die Landesregierung wird wieder die Stadt am Zuge sein. Der Landesraumplan ist die Grundlage für eine mögliche Erweiterung der Flächenwidmung als Einkaufzentrum. Diese würde in weiterer Folge von der Stadtvertretung beschlossen und dem Land wiederum zur Genehmigung vorgelegt.

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