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Solide Finanzen - Luftbild Dornbirn Stadtzentrum
Solide Finanzen - Luftbild Dornbirn Stadtzentrum, © Stadt Dornbirn
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Rathaus | Bürgerservice | Sicherheit | Zivilschutz

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

In der aktuellen Situation stellen sich für die Dornbirnerinnen und Dornbirner zahlreiche Fragen, die teilweise in den verschiedenen Medien und auf Internetseiten beantwortet werden können. Für individuelle oder fachspezifische Fragen bieten die Interessensvertretungen telefonische Hotlines an. Manche Fragen werden öfters gestellt – mit dieser Zusammenstellung versuchen wir, diese bestmöglichst zu beantworten.

Was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen?

Es gibt derzeit nur vier Gründe, das Haus zu verlassen:

  • Um zur Arbeit zu gehen, wenn es notwendig ist. Das gilt für all jene Menschen, die in Bereichen tätig sind, die die Versorgung in unserem Land gewährleisten. Wenn möglich, sollen Menschen zu Hause im Homeoffice arbeiten.
  • Wenn es um Besorgungen von notwendigen Dingen des täglichen Lebens geht – dazu gehören zum Beispiel das Einkaufen von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medikamenten oder Arztbesuche.
  • Um anderen Menschen zu helfen, zum Beispiel um Besorgungen zu erledigen.
  • Um ins Freie zu gehen, aber bitte mit Umsicht, Rücksicht und Vorsicht: Einzelne können alleine spazieren, laufen oder einfach an die frische Luft gehen. Man sollte das alleine machen, mit Familienmitgliedern oder den Menschen, mit denen man zusammenwohnt.

Weshalb gibt es diese Ausgangsbeschränkungen?

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und gefährdete Personen zu schützen. Es geht vor allem darum, die ältere Generation, viele unserer Eltern, unsere Großeltern und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen. Wir sollten zu Hause bleiben und so wenig wie möglich aus dem Haus gehen. Trifft man auf andere Mitmenschen, sollte ein Mindestabstand von einem Meter – besser zwei Meter – eingehalten werden. Das gilt beim Arbeiten oder bei Besorgungen – etwa im Supermarkt oder in anderen Geschäften, die zur Grundversorgung offen sind.
 

Wo finden Grenzkontrollen und in welchem Umfang statt?

  • Deutschland hat die Grenzen zu Österreich, zur Schweiz, zu Frankreich, Dänemark und auch Luxemburg am 16. März geschlossen. Alle Personen, die über keinen triftigen und dringend notwendigen Reisegrund verfügen, können nicht mehr nach Deutschland einreisen. Auch der Transit über das große und das kleine Deutsche Eck ist nicht mehr möglich. Österreich führt seit Donnerstag, 19. März, 0:00 Uhr, Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen durch. Wie schon an den Grenzen zu Italien, Schweiz und Liechtenstein werden alle kleineren Grenzübergänge geschlossen.
  • Schweiz: Seit 17. März sind die Grenzübergänge von Vorarlberg zur Schweiz und nach Liechtenstein nur noch für Berufspendler (Grenzgängerbewilligung notwendig) und den Warenverkehr ohne größere Einschränkungen passierbar. Seit 18. März sind die acht kleineren der insgesamt 14 Grenzübergänge in die Schweiz und nach Liechtenstein geschlossen, offen bleiben die vier großen Übergänge in die Schweiz: Höchst-St. Margrethen, Lustenau-Au, Hohenems-Diepoldsau, Mäder-Krießern sowie zwei Grenzen nach Liechtenstein (Feldkirch-Schaanwald und Feldkirch-Ruggell).
  • Liechtenstein: An den Grenzen werden Kontrollen durchgeführt. Es ist mit Verzögerungen zu rechnen. Seit Mittwoch, 18. März 00:00 sind die meisten Grenzübergänge geschlossen. Geöffnet bleiben die Grenzübergänge Feldkirch-Schaanwald und Feldkirch-Ruggell.

Wird Essen auf Rädern noch zugestellt?

Ja, derzeit werden Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür angemeldet haben, beliefert. Die Zustellung erfolgt mit persönlichem Abstand vor der Haus- oder Wohnungstür.

Wie funktioniert die Einkaufsunterstützung?

Die Einkaufsunterstützung erreichen Sie am besten unter der Telefonnummer +43 5572 306 2530. Hier erfahren Sie alles, was sie dafür benötigen.

Wie kann ein Mindestsicherungsantrag gestellt werden?

Direkt per E-Mail oder telefonisch unter +43 5572 306 Durchwahl 3301 oder 3308.
Wir informieren Sie, welche Unterlagen für eine Antragstellung erforderlich sind. Die Unterlagen werden dann an die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn weitergeleitet. Für eine Weitergewährung können die Unterlagen direkt bei der BH in einen Postkasten eingeworfen werden.

Gibt es weiterhin Aufnahmen im Pflegeheim?

Dies muss täglich mit dem Pflegeheim geklärt werden und ist abhängig von der personellen Situation beziehungsweise Krankheitsfällen.

Wie kann ich derzeit meinen Wohnsitz anmelden?

Eine Anmeldung – egal ob mit Hauptwohnsitz oder einem weiteren Wohnsitz - kann auch postalisch oder durch Einwurf in den Briefkasten beim Rathauseingang erledigt werden. Für die Anmeldung ist ein vollständig ausgefüllter Meldezettel, unterschrieben vom Unterkunftgeber und vom Meldepflichtigen, zusammen mit Originaldokumenten (nicht österreichische Staatsbürger müssen jedenfalls ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) vorlegen) notwendig.
Sobald uns die vollständigen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Anmeldung im Zentralen Melderegister und die vorgelegten Originaldokumente bzw. Reisedokumente werden zusammen mit einer Bestätigung über die erfolgte Anmeldung retourniert. 
Bei Fragen bezüglich An- und Abmeldung wenden Sie sich bitte an das Meldeamt, Tel. 05572 306 2307.

Wie kann ich mich bei einem Verzug von Dornbirn abmelden?

Bei einem Verzug von Dornbirn innerhalb von Österreich erfolgt die Abmeldung gleichzeitig mit der Neuanmeldung am neuen Wohnort in Österreich; eine Abmeldung in Dornbirn ist in diesem Fall nicht notwendig. 
Bei einem Verzug von Dornbirn ins Ausland muss dem Meldeamt in Dornbirn ein vollständig ausgefüllter, vom Meldepflichtigen (nicht vom Unterkunftgeber) unterschriebener Meldezettel sowie ein Identitätsnachweis (Kopie eines gültigen Reisedokuments) übermittelt werden. Der Meldezettel kann zusammen mit der Kopie des Dokumentes entweder postalisch oder durch Einwurf in den Briefkasten am Rathauseingang übermittelt werden.

Ich brauche eine Meldebestätigung. Wie kann ich diese beantragen?

Eine Meldebestätigung muss persönlich beantragt werden. Sie kann postalisch oder per E-Mail unter meldeamt​(at)​dornbirn.at beantragt werden. Zusammen mit dem Antrag muss zum Nachweis der Identität unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses übermittelt werden. Geben Sie bitte an, welcher Stelle sie die Meldebestätigung vorlegen müssen und führen Sie jedenfalls für eine notwendige Nachfrage Ihre Telefonnummer an. Die Meldebestätigung wird zusammen mit der Vorschreibung von eventuell anfallenden Gebühren postalisch oder auch per E-Mail übermittelt

Wie komme ich zu einem Antrag auf Wohnbeihilfe und kann ich ihn bei der Gemeinde abgeben?

Der Antrag kann hier heruntergeladen werden. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, rufen Sie bitte unter der Telefonnummer +43 5572 306 2307 an. Wir legen Ihnen dann einen Antrag zur Abholung bereit. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag übermitteln Sie uns bitte zusammen mit den notwendigen Unterlagen entweder postalisch oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Rathaus. Sobald der Antrag vorliegt, bestätigen wir diesen und schicken ihn zusammen mit den von ihnen übermittelten Unterlagen an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Wohnbeihilfe, weiter.

Wie erhalte ich eine „Lebensbescheinigung“ für meine ausländische Pensionsversicherung?

Wenn Sie von Ihrer Pensionsversicherungsanstalt ein entsprechendes Formular erhalten haben, übermitteln Sie dieses bitte postalisch, eingescannt per E-Mail meldeamt​(at)​dornbirn.at oder durch Einwurf in den Briefkasten am Rathauseingang. Bitte führen Sie aber in jedem Fall auch Ihre Telefonnummer für mögliche Nachfragen an. Wir werden Ihnen das Formular nach erfolgter Bestätigung postalisch zurücksenden. Wenn Sie kein Formular haben, können wir Ihnen, allerdings erst nach schriftlicher Beantragung, eine entsprechende andere Bestätigung ausstellen.

Wie komme ich zu einer Urkunde (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde etc.)?

Sie können eine Urkunde entweder postalisch oder per E-Mail standesamt​(at)​dornbirn.at anfordern. Bitte legen Sie zum Nachweis Ihrer Identität jedenfalls eine Kopie Ihres Reisedokumentes bei. Wir werden Ihnen dann Ihre Urkunde, zusammen mit der Vorschreibung der anfallenden Gebühren postalisch übermitteln.

Wenn ich Fragen zur Geburt meines neugeborenen Kindes habe?

Dann wenden Sie sich am besten telefonisch unter der +43 5572 306 2401 an die zuständige Sachbearbeiterin, die gerne behilflich ist.

Wo bekomme ich Gelbe Säcke für den Plastikmüll?

Gelbe Säcke werden bis auf weiteres in den SPAR, Sutterlüty und Billa Geschäften ausgegeben. Sie erhalten an der Kasse auf Nachfrage eine Rolle ausgehändigt. Vorübergehend dürfen Kunststoffverpackungen auch in transparenten Säcke (mind. 60 Liter) gesammelt und bereits gestellt werden.

Wo kann ich gefundene Gegenstände abgeben?

Das Fundamt bei der Stadtpolizei ist geschlossen; Sie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei telefonisch unter +43 5572 22200 erreichen oder unter polizei​(at)​dornbirn.at. Fallweise kann eine Übergabe vor dem Rathauseingang vereinbart werden.

Wo bekomme ich eine Anwohner-Parkkarte?

Die Stadtpolizei hat einen eingeschränkten Parteienverkehr; Sie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei telefonisch unter +43 5572 22200 erreichen oder unter polizei​(at)​dornbirn.at. Fallweise kann eine Übergabe vor dem Rathauseingang vereinbart werden.

Wo kann ich Brennholz bestellen?

Brennholz können Sie nach wie vor unter der Telefonnummer +43 5572 306 7906 oder unter forstbetrieb​(at)​dornbirn.at bestellen.

Wo kann ich den Grünmüll oder Sperrmüll abgeben?

Sowohl der Sammelhof als auch die Abgabestelle für Grünmüll und Gartenabfälle bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Kann ich meine Konzertkarte für eine Veranstaltung zurückgeben?

Dies ist abhängig vom Veranstalter und damit von der Veranstaltung beziehungsweise davon, ob es einen Ersatztermin gibt. Bitte senden Sie ein E-Mail an tourismus​(at)​dornbirn.at mit den Informationen zu Ihrer Veranstaltung. Tickets können ausnahmslos nur dort storniert werden, wo sie gekauft wurden. Das Tourismusbüro ist bis auf weiteres für Parteienverkehr geschlossen.

Findet der Dornbirner Wochenmarkt statt?

Der Dornbirner Wochenmarkt findet bis auf weiteres nicht statt. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf www.dornbirn.info/wochenmarkt. Weiters finden Sie hier auch Markfahrer, welche mittels Hofverkauf und Zustelldienste ihre Produkte verkaufen.

Finden Sondermärkte am Marktplatz statt?

Alle Märkte, auch Sondermärkte und weitere Veranstaltungen am Marktplatz, welche bis zum 13. April stattgefunden hätten, sind abgesagt oder werden verschoben.

Inwiefern ist der Busverkehr beeinträchtigt?

Der Busverkehr wird auf den Samstagfahrplan umgestellt und meist um eine Stunde bis zwei Stunden vorverlegt. Der letzte Kurs ist um 20:00 Uhr unterwegs. Genaue Informationen erhalten Sie beim Servicebüro Dornbirn T +43 5572 32 300, stadtbus@dornbirn.at, dornbirn​(at)​landbusunterland.at.

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