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Streuwiesen Betretungsverbot - Junger Kiebitz
Streuwiesen Betretungsverbot - Junger Kiebitz, ©Hellmair
Streuwiesen Betretungsverbot - Junger Kiebitz
Streuwiesen Betretungsverbot - Junger Kiebitz, ©Hellmair

Umwelt | Landwirtschaft

Betretungsverbot in den Streuwiesen

Betretungsverbot in den Streuwiesen

Im nördlichen Rheintal ist die größte Moorlandschaft Vorarlbergs erhalten – Überreste einer der größten Talvermoorungen in Österreich überhaupt. Bis heute mähen Landwirte viele Feuchtwiesen nur einmal im Herbst. Diese traditionelle Nutzung erhält wertvolle Lebensräume für zahlreiche seltene Pflanzen und Tiere. Ab 15. März dürfen die Streuwiesen im nördlichen Rheintal deshalb nicht mehr betreten werden.

Streuwiesen sind Feuchtwiesen, die nicht gedüngt und nur einmal im Herbst gemäht werden. Daher sind sie besonders wertvoll für anspruchsvolle Pflanzen und Tiere, die in intensiv genutzten Wiesen keinen Lebensraum mehr finden. Langsam oder erst spät im Jahr wachsenden Blumen und Gräsern bleibt ausreichend Zeit für Blüte und Samenreifung; so mancher Schmetterling mit speziellen Ansprüchen an seine Futterpflanzen wird nur in Streuwiesen fündig; bodenbrütende Vögel sind während der Aufzucht ihrer Jungen nicht durch Mähmaschinen bedroht. Aufgrund dieser extensiven Nutzung zählen beispielsweise die Riedwiesen zu den wichtigsten Brutgebieten für Wiesenvögel in Österreich. Kein Wunder, dass sich in kaum einem anderen Lebensraum seltene und bedrohte Arten in ähnlicher Vielfalt finden wie in traditionell genutzten Streuwiesen.

Refugium für seltene Wiesenbrüter
Wiesenbrüterarten sind sehr gut an die Lebensraumbedingungen in Moorlandschaften angepasst. Der Gehölzbewuchs in den extensiv genutzten Riedgebieten ist meist spärlich und ermöglicht den am Boden brütenden Vogelarten den notwendigen Weitblick für die Erkennung von Gefahren. Im Schutz der Vegetation legen sie ihre Nester in Bodenmulden an und ziehen ihre Jungen auf. Insbesondere während der Hauptbrutzeit von März bis Juni reagieren die wachsamen Wiesenbrüterarten sehr sensibel auf Störungen.

Für den Fortbestand dieser bedrohten Arten unverzichtbar sind neben einer naturnahen Bewirtschaftung und der Erhalt großflächiger Streuwiesen auch die Vermeidung von Störungen durch Menschen und freilaufende Hunde. Das Betretungsverbot wird von den Mitgliedern der Naturwacht regelmäßig kontrolliert, Verstöße gelangen bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige.

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