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Lärmschutz Sommer
Lärmschutz Sommer, © kaboompicscom
Lärmschutz Sommer
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Bürgerservice | Sicherheit

Lauer Abend – Lauter Abend

Lauer Abend – Lauter Abend

Hochsommerliche Temperaturen können auch in unseren Breitengraden eine Stadt mit Mittelmeer-Flair versehen. So charmant das südländische Lebensgefühl auch ist, so sehr kann es den Nachbarn stören. Gerade an lauen Sommerabenden häufen sich Beschwerden über den Lärm der anderen. Häufig kommt es vor, dass sogar die Stadtpolizei verständigt wird.

Sommerlärm ist ein sensibles Thema. Wenn auf der einen Seite andauernde Grillpartys dem Kleinkind des Nachbarn den Schlaf rauben und wenn auf der anderen Seite auch die privateste Unterhaltung am Balkon angeprangert wird. Der nachbarschaftliche Friede braucht immer gegenseitige Rücksichtnahme und gute Gespräche. Hier geht es in erster Linie nicht um rechtliche Vorschriften, hier geht es um ein respektvolles Zusammenleben. Im Gesetz ist beim Thema Lärmschutz immer von der so genannten „Ungebührlichkeit“ die Rede. Denn natürlich darf auch abends im Freien gesprochen oder gelacht werden. Erst wenn Lärm über ein “normales“ Ausmaß hinausgeht, ist eine Ruhestörung vorhanden. Je später die Nacht, desto niedriger wird hier die Grenze anzusetzen sein.

Dasselbe gilt für das Grillen. Gelegentliches Grillen in angemessenem Rahmen ist auch im Wohngebiet zulässig und zumutbar. Trotzdem gilt hier ebenfalls das Gebot der Rücksichtnahme, dass also auf übliche Zeiten, den Brandschutz und nicht zu starke Rauchentwicklung geachtet wird.

Vor größeren Festen im Freien ist es generell ratsam, die Nachbarn vorab zu informieren – oder vielleicht sogar gleich einzuladen. Wenn dann gefeiert wird, bitte auch mal kurz an die Umgebung denken. Auf der anderen Seite ist ebenso Toleranz gefragt. Statistisch gesehen gibt es in einem Jahr im Rheintal rund 40 Sommertage nach meteorologischer Definition, also Tage mit Temperaturen über 25 Grad. Das ist nicht sonderlich viel und so ist auch durchaus verständlich, dass diese Tage gerne zum abendlichen Plausch auf Balkon, Terrasse oder im Garten genutzt werden.

Wichtig ist also, auf den jeweils anderen Rücksicht zu nehmen und bei Störungen zuerst das Gespräch zu suchen. Sollte tatsächlich eine ungebührliche Lärmstörung vorliegen, kann selbstverständlich die Stadtpolizei unter der Telefonnummer T +43 5572 22200 verständigt werden.

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