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Lärmschutz Rasenmähen
Lärmschutz Rasenmähen, © Pexels
Lärmschutz Rasenmähen
Lärmschutz Rasenmähen, © Pexels

Bürgerservice

Lärmschutz für eine gute Nachbarschaft

Lärmschutz für eine gute Nachbarschaft

In Dornbirns Gärten ist immer viel zu tun. Es wird gepflanzt, gesät und im Garten gewerkelt. Zur optimalen Pflege des einen hauseigenen Grüns gehört natürlich auch das Rasenmähen. Aber bitte ausschließlich in der dafür vorgesehen Zeit. Das ist während der Sommerzeit zwischen 8:00 und 12:00 Uhr und zwischen 13:30 und 19:30 Uhr. Am Sonntag darf grundsätzlich nicht gemäht werden. Das besagt die Lärmschutzverordnung der Stadt.

Gute Nachbarschaft steht und fällt mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Dazu gehört auch, dass Lärm möglichst vermieden wird. Im Landessicherheitsgesetz heißt es „niemand darf in ungebührlicher Weise störenden Lärm erregen“. Ungebührlich ist dann der Fall, wenn das Verhalten, das zur Erregung des Lärms führt, gegen ein Verhalten verstößt, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muss.

Viele Gemeinden, darunter auch Dornbirn, haben eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen mit genauen Zeiten für die Arbeit mit Motoren rund um Haus und Garten. In der gültigen Lärmschutzverordnung der Stadt Dornbirn sind diese Tätigkeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Häckseln und Co an Werktagen ausschließlich in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 19:30 Uhr erlaubt. Als Werktag gilt jeder Tag außer Sonn- und Feiertage. Wer außerhalb dieser Zeiten den Rasen mäht oder die Hecke schneidet, begeht damit auch eine Verwaltungsübertretung.

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