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Ortsplan Dornbirn
Ortsplan Dornbirn , © Stadt Dornbirn
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Silvesterfeuerwerk

Silvesterfeuerwerk

Für viele gehört das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel dazu. Doch es bringt leider auch Schadstoffe, Lärm und erhöhte Unfallgefahr mit sich. Zudem gilt bei diesem Jahreswechsel die Ausgangsbeschränkung!

Beim Silvesterfeuerwerk werden in Österreich durchschnittlich zehn Millionen Euro in Form von Raketen und Knallkörpern im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft geblasen; mit ihnen Feinstaub und Schwermetallpartikel. In der Silvesternacht steigen die Feinstaubwerte in vielen Städten auf die höchsten Werte des ganzen Jahres. Bedacht werden sollte dabei aber auch, dass die Knallerei für kleine Kinder und für Tiere mit sehr viel Stress verbunden ist. Wenn möglich sollte auf Böller und Knaller verzichtet werden. Farbenfrohe und weniger laute Feuerwerkskörper sind nicht nur schöner, sie sind auch sicherer. Damit das neue Jahr sicher beginnen kann, sind beim Feuerwerk gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.


Nach der Explosion des Feuerwerkskörpers werden Schwermetallpartikel freigesetzt, die dem Feuerwerk Farbe geben. Darunter: Strontium, Arsen, Blei, Selen oder Cäsium. Zudem verursachen abgebrannte Knallkörper, Böller und Feuerwerksraketen große Mengen an zusätzlichem Müll, jährlich bis zu 1000 Tonnen. Was in der freien Natur zurück auf den Boden fällt, bleibt dort auch liegen und kann Wild und Nutztieren gefährlich werden, die die Rückstände der Pyrotechnik für Futter halten. Die Schwermetalle gelangen außerdem in Böden und in stehende Gewässer.

Feuerwerkskörper können einen Schalldruckpegel von bis zu 170 Dezibel erreichen. Zum Vergleich: Der Lärmpegel eines Düsentriebwerkes in 25 Meter Entfernung beträgt etwa 140 Dezibel. Für ältere Menschen, Kleinkinder sowie Wild- und Haustiere bedeutet der anhaltende Lärm einen großen Stressfaktor. Wild- und Haustiere leiden aufgrund ihres guten Gehörs besonders unter dem Lärm von Knallkörpern. Für rund tausend Österreicher endet der pyrotechnische Silvesterspaß zudem im Krankenhaus. Die häufigsten Verletzungen entfallen auf Augen, Ohren und Hände. Nicht selten sind auch Sachbeschädigungen und Brände durch Blindgänger oder unsachlich bediente Feuerwerkskörper. Brände verursachen zu Silvester jährlich Schäden in Millionenhöhe.

So ist die Rechtslage

Das Pyrotechnikgesetz gibt die Grundlagen vor, die aktuelle Verordnung der Gemeinde die Details. Grundsätzlich sind Feuerwerke ohne behördliche Genehmigung immer verboten. Für den Jahreswechsel erlassen deshalb die Bürgermeister eine eigene Verordnung. Gemäß dieser Verordnung werden in Dornbirn die Bezirke I bis VI im Ortsgebiet vom Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in der Zeit vom 31. Dezember 2020, 22:00 Uhr bis 1. Jänner 2020, 1:00 Uhr ausgenommen. Nur in dieser Zeit sind handelsübliche Kleinfeuerwerke, die mit einer Altersbeschränkung von 16 Jahren verkauft werden, erlaubt.

ACHTUNG!
Zu Silvester gilt die Ausgangbeschränkung auf Grund der Covid-Verordnung. Das bedeutet, dass der eigene private Wohnbereich nur aus triftigen Gründen verlassen werden darf, das Abfeuern eines Feuerwerks gehört nicht dazu. Die Verwendung pyrotechnischer Artikel ist also NUR am EIGENEN privaten Grundstück erlaubt!

 

Für ein sicheres Feuerwerk bitte grundsätzlich nur im Fachhandel gekaufte Artikel verwenden, und auch diese nur im Freien und immer mit ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen. Wesentlich sind dabei vor allem Abschussvorrichtungen - lose Glasflaschen eigenen sich zum Beispiel nicht, die Gefahr des Umkippens ist hier zu groß! Schäden, die durch unsachgemäßes Abschießen entstehen, können zivil- und/ oder strafrechtliche Folgen haben. Sogar wenn die Rakete nicht selbst abgefeuert wird, wie ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofes zeigt.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist ein Feuerwerk der Kategorie F2 generell verboten. Bitte halten Sie Kinder auch vom Abschießen der Raketen fern.
Beim Abfeuern ist auf einen stabilen Untergrund, genügend Abstand und weite Freiflächen zu achten.

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