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Gemeindewahl Politische Organe
Gemeindewahl Politische Organe, © Stadt Dornbirn
Gemeindewahl Politische Organe
Gemeindewahl Politische Organe, © Stadt Dornbirn

Digitalisierung | Rathaus | Bürgermeisterin | Stadtrat | Stadtvertretung | Demokratie

Was wählen wir am 13. September?

Was wählen wir am 13. September?

Bei der Gemeindewahl werden die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sowie die Mitglieder der Stadtvertretung gewählt. Diese Wahl findet alle fünf Jahre statt. Das Wahlergebnis bestimmt die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Stadtvertretung, im Stadtrat und auch die Person für das Bürgermeisteramt. Diese drei politischen Organe haben unterschiedliche Aufgaben bei der Organisation der politischen Arbeit und damit auch bei der zukünftigen Entwicklung der Stadt. Erstmals liegen für diese Wahl zwei Stimmzettel auf: für die Bürgermeisterwahl und die Gemeindewahl. Beide Stimmzettel sollten ausgefüllt werden. Wer am 13. September in seinem Wahllokal seine Stimme abgibt oder die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nimmt, gestaltet damit auch die Zukunft Dornbirns mit.

Die Gemeinden und Städte sind ein wesentlicher Bestandteil in der Organisation unserer Gesellschaft. Im Rahmen der Selbstverwaltung haben sie verschiedene Aufgaben und Möglichkeiten. Sie gestalten weite Teile des Lebens ihrer Gemeindebürger und können im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Entwicklung der Stadt positiv vorantreiben. Politische Organe wie die Stadtvertretung, der Stadtrat und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sind wichtig. Bei der Gemeindewahl stimmen die Bürgerinnen und Bürger über die politische Zusammensetzung dieser Gremien ab. Diese Zusammensetzung ist demnach auch ein Spiegelbild der politischen, gesellschaftlichen Stimmung der Gesellschaft einer Stadt.

Die Stadtvertretung

Die Stadtvertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie ist ein von den Gemeindebürgern gewählter allgemeiner Vertretungskörper. Die Aufgaben der Stadtvertretung sind im § 50 des Gemeindegesetzes geregelt. Dazu zählen etwa:

  • Erlassung ortspolizeilicher Verordnungen
  • Ausschreibung von Abgaben zur Deckung der Gemeindebedürfnisse sowie Festsetzung von gesetzlichen Steuerhebesätzen und von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
  • Erwerb, Veräußerung, Verpfändung und sonstige Belastung einer unbeweglichen Sache
  • Übernahme einer Haftung
  • Entsendung von Vertretern der Gemeinde in Organe juristischer Personen
usw.
  • Beschluss des Voranschlags

 

Der Stadtrat

Die Mitglieder des Stadtrates (in Dornbirn sind dies neun) werden einzeln aus der Mitte der Stadtvertreter auf die Funktionsdauer der Stadtvertretung gewählt. Die zu besetzenden Stellen im Stadtrat werden nach dem Ergebnis der letzten Gemeindevertretungswahl (gültige Stimmen je Partei) auf die einzelnen Fraktionen aufgeteilt. Dem Stadtrat obliegen alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallenden Angelegenheiten, soweit sie nach dem Gemeindegesetz oder anderen Gesetzen nicht ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind. Der Stadtrat hat somit die sogenannte Generalkompetenz.

Der Dornbirner Stadtrat trifft sich in der Regel einmal pro Woche zu einer Stadtrat-Sitzung. Von den jeweils sachlich zuständigen Abteilungen und Betrieben der Stadt Dornbirn werden die Entscheidungsgrundlagen schriftlich zusammengestellt und - über eine zentrale Stelle - dem Stadtrat in Form eines "Amtsberichtes" zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach erfolgter Behandlung im Stadtrat werden die Akten gemeinsam mit dem jeweiligen Protokoll-Auszug an die zuständigen Abteilungen bzw. Betriebe zur weiteren Bearbeitung bzw. Erledigung retourniert.

Die Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin ist das vollziehende Organ. Sie vertritt die Stadt nach außen. Als Leiterin der Stadtverwaltung ist sie maßgeblich an der Entwicklung und Vorbereitung von Projekten aber auch der täglichen Daseinsvorsorge für die Gemeindebürger verantwortlich. Die Bürgermeisterin erarbeitet auch das Budget der Stadt und legt es der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vor.

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