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Gemeindewahl EU Bürger
Gemeindewahl EU Bürger, © Europäisches Parlament
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EU-Bürger sind wahlberechtigt

EU-Bürger sind wahlberechtigt

Bei der Gemeindewahl sind nicht nur österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, sondern alle Bürger der Europäischen Union, die zum Stichtag – 29. Juni 2020 – ihren Hauptwohnsitz in Dornbirn angemeldet haben und spätestens am Wahltag, den 13. September 2020 das 16. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt. Sie haben damit die Möglichkeit, die Politik in ihrer Wohngemeinde mitzubestimmen. Sollten sie zum Wahltag verhindert sein, können auch sie eine Wahlkarte beantragen, die es ihnen ermöglicht, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Jede österreichische Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger ist gleichzeitig auch Bürger der Europäischen Union. Dasselbe gilt für alle Staatsbürger der Mitgliedsländer der EU. Sie haben damit auch das Recht, die politische Entwicklung an ihrem Wohnort mitzubestimmen. Wer EU Bürger ist und in Dornbirn zum Stichtag seinen Hauptwohnsitz hat, ist demnach auch bei der Gemeindewahl wahlberechtigt. Hier gilt der Grundsatz der EU, dass sich EU Staatsbürger in der Union frei niederlassen können. Gerade Dornbirn hat vor allem im Wirtschaftsbereich von dieser Möglichkeit in den vergangenen Jahren profitiert.

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