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Gemeindewahl Wahlkarte
Gemeindewahl Wahlkarte, © Stadt Dornbirn
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Wählen mit einer Wahlkarte

Wählen mit einer Wahlkarte

Wer am Wahltag, Sonntag, 13. September, seine Stimme nicht in seinem Wahllokal abgeben kann, hat dennoch die Möglichkeit zu wählen. Mit einer eigens beantragten Wahlkarte kann bequem per Briefwahl gewählt werden. Das gilt auch, wenn man sich zum Wahltag im Ausland aufhält. Die Beantragung einer Wahlkarte ist bereits möglich. Die Ausstellung selbst kann allerdings erst ab Ende August, nach Vorliegen der Stimmzettel erfolgen.

So können Sie eine Wahlkarte beantragen:

Im Rathaus – Meldeamt – kann die Wahlkarte, nur persönlich bis zum 11. September, 12.00 Uhr, unter Beibringung eines Identitätsnachweises, am Schalter beantragt werden. Wenn möglich, ist die unterschriebene Anforderungskarte für eine Wahlkarte (eigener Abschnitt des zugestellten Folders „Amtliche Mitteilung – Wahlunterlagen Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020) mitzubringen.

Postalisch oder auf elektronischem Weg kann die Wahlkarte spätestens bis zum 9. September beantragt werden.

Mit der Anforderungskarte für eine Wahlkarte und dem gleichzeitig mitgesandten Antwortkuvert (eigener Abschnitt des zugestellten Folders „Amtliche Mitteilung – Wahlunterlagen Gemeinde-vertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020) ist die postalische Beantragung einfach und kostenlos.

Beachten Sie aber bitte, dass die Anforderungskarte ausgefüllt und vor allem unterschrieben sein muss.

Wenn Sie nicht diese Anforderungskarte verwenden, ist auch bei einer postalischen bzw. elektronischen Beantragung ist der Identitätsnachweis unbedingt notwendig (z.B. durch das Mitsenden einer Kopie des Reisepasses, durch Angabe Ihrer Passnummer oder anderen geeigneten Unterlagen).

Die telefonische Anforderung einer Wahlkarte ist leider nicht möglich.

Am sichersten und einfachsten kann die Wahlkarte entweder direkt am Schalter im Rathaus – Meldeamt – abgeholt, oder unter der Internetadresse https://www.wahlkartenantrag.at bestellt werden.

Wird eine Wahlkarte ausgestellt, so kann die Wählerin oder der Wähler ohne diese Wahlkarte nicht mehr an der Wahl teilnehmen, bzw. das Stimmrecht ausüben. Eine zweite Wahlkarte darf – egal aus welchem Grund – auf keinen Fall ausgestellt werden.

Das Wählen per Briefwahl mit einer Wahlkarte ist sehr einfach. Dazu müssen die amtlichen Stimmzettel, zusammen mit dem neutralen Wahlkuvert der Wahlkarte entnommen und ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Stimmzettel sind in das neutrale Wahlkuvert und anschließend in die Wahlkarte zu legen. Die Wahlkarte muss zugeklebt werden. Auf der Wahlkarte ist durch die eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass die Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurden.

Danach ist die Wahlkarte rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu übermitteln. Sie muss spätestens am Wahlsonntag, um 13:00 Uhr eingelangt sein!  Verspätet eingelangte Wahlkarten können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Wahlkarte ist entweder im Postwege (eine Frankierung der Wahlkarte ist nicht notwendig) an die Gemeindewahlbehörde (Adresse ist bereits aufgedruckt) zu senden oder persönlich oder per Boten direkt im Rathaus abzugeben bzw. in den Rathaus-Briefkasten beim Haupteingang einzuwerfen.

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