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Gemeindewahl 16 Jahre
Gemeindewahl 16 Jahre, © aha Jugendinformation
Gemeindewahl 16 Jahre
Gemeindewahl 16 Jahre, © aha Jugendinformation

Digitalisierung | Jugend | Rathaus | Bürgermeisterin | Stadtrat | Stadtvertretung | Demokratie

Mit 16 wählen

Mit 16 wählen

Bei der Gemeindewahl am 13. September können auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen gehen. Sie müssen österreichische oder EU-Staatsbürger sein und am 29. Juni 2020 in Dornbirn ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Das 16. Lebensjahr müssen sie spätestens am Wahltag vollendet haben. Jede und jeder Wahlberechtigte kann auch eine Wahlkarte beantragen, sollte es nicht möglich sein, am Wahltag das vorgesehene Wahllokal zu besuchen. Sie können damit bequem per Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

Mit dem Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre wurde auch bei einer Gemeindewahl den 16- und 17-jährigen Dornbirnerinnen und Dornbirnern die demokratische Mitbestimmung bei einer Wahl zur Gemeindevertretung und der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ermöglicht. Das Land und die verschiedenen Jugendeinrichtungen bieten Möglichkeiten, sich über die Wahl und die zur Wahl stehenden Listen und Personen zu informieren.

Mit der Teilnahme an der Gemeindewahl zeigen die Jugendlichen, dass sie ihre demokratische Verantwortung wahrnehmen. Nur wer wählt, kann auch mitbestimmen. Die Stadt bietet zudem den Dornbirner Jugendlichen laufend die Möglichkeit, sich an der Entwicklung der Stadt zu beteiligen. Beispielsweise mit den regelmäßig stattfindenden Klassensprechertreffen. Informationen zur Mitbestimmung bietet die Jugendabteilung der Stadt.

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