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Gemeindevermittlungsdienst
Gemeindevermittlungsdienst, © Pexels
Gemeindevermittlungsdienst
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Stadtvertretung | Bürgerservice

Gemeindevermittlungsdienst als Schlichtungsstelle

Gemeindevermittlungsdienst als Schlichtungsstelle

Nicht jede streitbare Auseinandersetzung zwischen Bürger:innen muss vor Gericht landen. Schneller, einfacher und kostengünstiger kann ein solcher Streit über den Gemeindevermittlungsdienst geklärt werden. Hier können beispielsweise Vergleiche über Geldforderungen, Dienstbarkeiten, Grenz- oder Besitzstreitigkeiten konstruktiv gelöst werden, Auch Ehrenbeleidigungen müssen nicht immer gerichtlich gesühnt werden. Sie können auch außergerichtlich geklärt und vermittelt werden.

Bisher stand dafür das Gemeindevermittlungsamt für den gesamten Bezirk zur Verfügung. Eine kürzlich durchgeführte Gesetzesänderung macht die Einrichtung eines neuen Gemeindevermittlungsdienstes für die Stadt Dornbirn erforderlich. Der entsprechende Beschluss dazu wurde von der Stadtvertretung im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung gefasst.

Besetzt ist dieses Gremium, das als niederschwelliges Service für die Bürger:innen dient, durch drei Personen. Von der Stadtvertretung bestellt wurden hier Marie-Louise Hinterauer (Vorsitzende), Gebhard Greber und Sabine Sandholzer-Hämmerle. Vor dem Gemeindevermittlungsdienst können die Streitteile in bestimmten Zivilrechtsangelegenheiten ohne Einschaltung des Gerichts eine gütliche Regelung vereinbaren; diese hat dieselbe Wirkung wie ein gerichtlicher Vergleich. Bei Ehrenbeleidigungen muss der Gemeindevermittlungsdienstes zwingend befasst werden, bevor ein behördliches oder gerichtliches Verfahren durchgeführt werden kann. Die Inanspruchnahme des Gemeindevermittlungsdienstes ist für die Beteiligten kostenlos.

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