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Antrag Änderung Landesraumplan Messepark
Antrag Änderung Landesraumplan Messepark, © Stadt Dornbirn
Antrag Änderung Landesraumplan Messepark
Antrag Änderung Landesraumplan Messepark, © Stadt Dornbirn

Stadtentwicklung | Wirtschaft | Stadtrat

Stadt ersucht Land um Erlassung eines Landesraumplans für den Messepark

Stadt ersucht Land um Erlassung eines Landesraumplans für den Messepark

Die Stadt Dornbirn ersucht die Landesregierung um Änderung des Landesraumplans für das Areal des Messeparks, der die Widmung eines Einkaufszentrums für 22.200m2, davon maximal 5.000 m2 für Lebensmittel, zulässt. Ein entsprechender Beschluss wurde in der jüngsten Sitzung des Stadtrats gefasst.

Aktuell sind hier 19.000m2 Verkaufsfläche gewidmet. Ein von den Betreibern vorgelegtes neues Projekt und gegenüber dem letzten Beschluss aus dem Jahr 2015 wesentlich veränderte Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für den neuen Antrag. Mit diesem Beschluss wird das Land ersucht, für die Erweiterung des Messepark einen Landesraumplan mit einer maximalen Verkaufsfläche von 22.200 m2 zu erlassen. Die Entscheidungsebene befindet sich beim Land Vorarlberg, wo dieser Antrag in den kommenden Monaten behandelt wird.

Neben dem von den Betreibern vorgelegten neuen Projekt, das sowohl architektonisch als auch städtebaulich das gesamte Areal aufwerten soll, haben sich auch die Rahmenbedingungen für die verkehrliche Erschließung verändert. Die geplante Verkehrsführung vor Ort wird die bestehenden Knotenpunkte noch weiter entlasten. Zudem soll die Anbindung an den öffentlichen Verkehr deutlich verbessert werden. Eine wichtige Grundlage bildet auch die aktuelle „Kaufkraftstrom und Einzelhandelsstrukturanalyse Vorarlberg“, die gerade für den Bezirk Dornbirn ein zusätzliches Potential für Handelsflächen ausweist. Mit qualitativ hochwertigen Investitionen und Angeboten kann Kaufkraft in der gesamten Region gehalten und ein Gegengewicht zum Onlinehandel gesetzt werden.

Wesentlich wird bei der Umsetzung die Balance mit den Angeboten und der Qualität in der Innenstadt sein. Hier zeigen aktuelle Untersuchungen, dass beide Bereiche nahezu gleichwertig frequentiert und genutzt werden. Unabhängig von einer Erweiterung des Messeparks wird Dornbirn aktuell und zukünftig in die Innenstadt investieren, um das Zentrum der Stadt auch weiterhin attraktiv und lebenswert zu erhalten. Dazu gehören unter anderem die Sanierung und der Ausbau der Fußgängerzone, Verbesserungen beim Parkleitsystem oder Angebote für den öffentlichen sowie den Fahrradverkehr.

Das Verfahren zur Erlassung eines Landesraumplans ist komplex und soll letztlich alle relevanten Interessen berücksichtigen. Die Landesregierung wird dabei vom unabhängigen Raumplanungsbeirat beraten. Im Vorfeld solcher Diskussionen werden auch zahlreiche Gutachten eingeholt, welche die Entscheidung der Landesregierung sachlich und fachlich unterstützen. Nach Erlassung eines Landesraumplans durch die Landesregierung wird wieder die Stadt am Zuge sein. Der Landesraumplan ist die Grundlage für eine mögliche Erweiterung der Flächenwidmung als Einkaufzentrum. Diese würde in weiterer Folge von der Stadtvertretung beschlossen und dem Land wiederum zur Genehmigung vorgelegt.

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