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Volksbegehren Unterschrift
Volksbegehren Unterschrift, © Pexels - Ryutaro Tsukata
Volksbegehren Unterschrift
Volksbegehren Unterschrift, © Pexels - Ryutaro Tsukata

Bürgerservice | Demokratie

Volksbegehren: keine zweite Unterschrift notwendig

Volksbegehren: keine zweite Unterschrift notwendig

Zu den laufenden Volksbegehren, die derzeit im Rathaus aufliegen, sind offensichtlich fehlerhafte Meldungen im Umlauf. Dabei wird behauptet, dass trotz, bereits vor mehreren Monaten abgegebener Unterstützungserklärung jetzt noch einmal eine Eintragung für das zustande gekommene Volksbegehren notwendig ist.

Die Stadt stellt dazu klar:

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Unterschrieben werden können Volksbegehren auch online unter: https://www.bmi.gv.at/volksbegehren.

Damit ersparen sich Unterstützer:innen den Weg in das Rathaus.

Derzeit, vom 20. bis einschließlich 27. Juni, liegen zwei Volksbegehren online sowie im Rathaus auf, die von stimmberechtigen Bürger:innen unterstützt werden können. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres) und zum Stichtag 16. Mai 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Online können Eintragungen bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27.Juni), 20.00 Uhr, durchgeführt werden. Den Link zur digitalen Eintragung finden Sie hier: https://www.bmi.gv.at/volksbegehren).

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