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Abflussbereiche freihalten
Abflussbereiche freihalten, © Stadt Dornbirn
Abflussbereiche freihalten
Abflussbereiche freihalten, © Stadt Dornbirn

Presseaussendung | Forst | Tiefbau | Sicherheit

Abflussbereiche freihalten

Abflussbereiche freihalten

Die starken Regenfälle der vergangenen Wochen haben zu mehreren Feuerwehreinsätzen geführt. An verschiedenen Bächen waren Bagger im Einsatz, um angeschwemmtes Holz, Astwerk oder Gartenabfälle aus dem Bachbett zu entfernen und damit eine Verklausung (Verstopfung) bei Engstellen und Brücken zu verhindern. Der Gechelbach trat aufgrund einer Verklausung über die Ufer und verursachte größere Schäden. Dies lässt sich verhindern, wenn die Uferbereiche freigehalten werden und nicht als Lagerstellen für Holz und Äste verwendet werden.

Die Waldbesitzer und Uferanrainer werden deshalb aufmerksam gemacht, dass die Lagerung von Holz und anderen Gegenständen (Astwerk, Gartenabfälle etc.) im Ufer- und Hochwasserabflussbereich von Flüssen und Bächen verboten ist. Die Waldeigentümer und die von ihnen mit Schlägerungen beauftragten Personen sind verpflichtet, alles aus Fällungen und Bringungen stammende Holz unverzüglich aus den Hochwasserabflussbereichen zu entfernen.

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