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Testmöglichkeit im Kulturhaus
Testmöglichkeit im Kulturhaus, © Stadt Dornbirn
Testmöglichkeit im Kulturhaus
Testmöglichkeit im Kulturhaus, © Stadt Dornbirn

Bürgerservice | Sicherheit | Gesundheit

Testmöglichkeit in Dornbirn

Testmöglichkeit in Dornbirn

Nicht nur in Dornbirn, sondern auch im ganzen Land wurden die Testmöglichkeiten in den vergangenen Wochen massiv ausgeweitet. In den 96 Vorarlberger Gemeinden stehen derzeit 136 Teststationen zur Verfügung. Pro Woche werden dort mehr als 100.000 Tests durchgeführt; dazu kommen die ausgegebenen Selbsttests. Neben der großen Teststation im Messequartier bietet die Stadt im Kulturhaus regelmäßige Testmöglichkeiten an:

Von Montag bis Freitag, jeweils 16:00 bis 20:00 und am Samstag, von 9:00 bis 13:00 Uhr haben die Dornbirnerinnen und Dornbirner die Möglichkeit, sich testen zu lassen. Die Anmeldung läuft wie bisher über das Internet unter der Adresse: https://vorarlbergtestet.lwz-vorarlberg.at. Bei Bedarf bietet die Stadt auch eine Anmeldunterstützung im Rathaus an.

Mit den „Selbsttests unter Aufsicht“ können die für den Zutritt zu den körpernahen Dienstleistungen aber auch für den Restaurantbesuch und andere Bereiche notwendigen Nachweise noch einfacher erfolgen. Mit der neuen Testmöglichkeit wird der Nasenabstrich selbst entnommen und auf den Teststreifen gegeben. Tests und Anleitungen sind vor Ort vorhanden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt unterstützen bei Bedarf und sorgen dafür, dass die Testergebnisse in das landesweite System gelangen.

Eine weitere Möglichkeit sich testen zu lassen, bieten die Selbsttests, die über die Apotheken ausgegeben wurden. Solche Testkits werden auch von der Stadt Dornbirn zur Verfügung gestellt. Für die sogenannten „Wohnzimmertests“ gibt es beim ehemaligen „Kleinen Luger“ in der Riedgasse eine eigene Ausgabestelle. Pro Person und Woche können zwei Testkits geholt werden. Bitte bringen Sie Ihre E-Card oder einen Ausweis mit. Diese Selbsttests können über einen QR-Code ebenfalls in das landesweite Testsystem eingegeben werden. Sie sind nur für 24 Stunden gültig.

Ausnahmen der Testpflicht

Personen die in den vergangenen sechs Monaten an COVID-19 erkrankt sind haben drei Möglichkeiten eines Nachweises: eine ärztliche Bestätigung, ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (für einen Zeitraum von drei Monaten sowie einen behördlichen Absonderungsbescheid (nach § 4 Abs. 18 EpiG). Geimpfte Personen sind von der Testpflicht nicht ausgenommen.

Testmöglichkeit im Kulturhaus:
  • Montag bis Freitag 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Samstag 9:00 bis 13:00 Uhr
  • Testkits sind vor Ort vorhanden und müssen nicht mitgebracht werden.
  • Die Tests sind 48 Stunden gültig

Wohnzimmertests

  • Ausgabe der Testkits beim kleinen Luger (oder die Apotheken)
  • 8:00 bis 16:00 Uhr durchgehend Montag bis Freitag
  • E-Card oder Ausweis bitte mitbringen
  • Ausgabe 2 Stück pro Person
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