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Stadtvertretung konstituierende Sitzung
Stadtvertretung konstituierende Sitzung, © Stadt Dornbirn
Stadtvertretung konstituierende Sitzung
Stadtvertretung konstituierende Sitzung, © Stadt Dornbirn

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Stadtvertretung – konstituierende Sitzung

Stadtvertretung – konstituierende Sitzung

Am Dienstag, den 6. Oktober 2020 fand die erste Sitzung der neu gewählten Stadtvertretung von Dornbirn statt. In dieser „konstituierende Sitzung“ wurden die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter angelobt, die Zahl der Mitglieder des Stadtrats festgelegt sowie die Stadträte und als Vizebürgermeister Markus Fäßler gewählt. Im Anschluss an diese Tagesordnungspunkte erfolgte das Gelöbnis der Bürgermeisterin sowie des Vizebürgermeisters, das von Bezirkshauptmann Dr. Helgar Wurzer abgenommen wurde. Der Ablauf dieser Sitzung ist im Vorarlberger Gemeindegesetz genau definiert. Erst in der darauffolgenden Sitzung werden die Ausschüsse festgelegt und deren Mitglieder gewählt.

Nach der Gemeindewahl am 13. September 2020 beginnt mit der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung die neue Funktionsperiode dieses Gemeindeorgans, die bis zur nächsten Gemeindewahl im Jahr 2025 andauern wird. In die Dornbirner Stadtvertretung wurden 36 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter gewählt, die sich gemäß Wahlergebnis auf die verschiedenen Parteien aufteilen:

  • Dornbirner Volkspartei:      17 Mandate; 7.526 Stimmen; 43,53%
  • Dornbirner Grüne              7 Mandate; 3.436 Stimmen; 19,87%
  • Dornbirner SPÖ                 5 Mandate; 2.403 Stimmen; 13,90%
  • FPÖ Dornbirn                    4 Mandate; 2.058 Stimmen; 11,90%
  • NEOS Dornbirn                 3 Mandate; 1.466 Stimmen; 8,48%

Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Stadtrates

Gemäß § 55 Gemeindegesetz hat die Stadtvertretung in ihrer konstituierenden Sitzung zunächst die Zahl der Mitglieder des Stadtrates festzusetzen. Diese Zahl muss mindestens drei betragen, darf aber den vierten Teil der Stadtvertreter nicht übersteigen. Der Dornbirner Stadtrat besteht seit dem Jahr 1980 aus neun Mitgliedern, denen von der Bürgermeisterin verschiedene Aufgaben zugeordnet werden. Diese „Referate“ entsprechen im Wesentlichen auch den politischen Ausschüssen, deren Aufgabe es ist, Beschlüsse für die politischen Organe der Stadt (Bürgermeisterin, Stadtrat und Stadtvertretung) vorzubereiten. Die Stadträte haben in der Regel auch den Vorsitz in den ihnen zugeordneten Ausschüssen.

Wahl des Stadtrates

Gemäß § 56 Gemeindegesetz sind die Mitglieder des Stadtrates einzeln aus der Mitte der Stadtvertreter auf die Funktionsdauer der Stadtvertretung durch Stimmzettel zu wählen. Die zu besetzenden Stellen des Stadtrates sind nach § 56 Abs. 2 Gemeindegesetz auf die verschiedenen Parteifraktionen in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Verteilung der Stadtvertretungsmandate aufzuteilen (§ 46 Gemeindewahlgesetz). Jede Parteifraktion hat die von ihr in den Stadtrat zu entsendende Vertretung vor der Wahl vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist schriftlich zu erstatten und muss von der Mehrheit, der der Fraktion angehörenden Stadtvertreter unterzeichnet sein. Stimmen, die nicht für diesen Wahlvorschlag abgegeben werden, sind ungültig.

Mandatszuteilung

  • Bürgermeisterin Andrea Kaufmann - Dornbirner Volkspartei:      fünf Mandate (1., 2., 4., 7. und 9.)
  • Dornbirner Grüne – die offene BürgerInnenliste:                        zwei Mandate (3. und 8.)
  • Markus Fäßler und die Dornbirner SPÖ:                                    ein Mandat (5.)
  • Liste Christoph Waibel – Freiheitliche Dornbirn                          ein Mandat (6.)

Wahl der Stadträtinnen und Stadträte

  • 1. Stadtrat:     Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann        (VP)
  • 2. Stadtrat:     Stadtrat Julian Fässler                                        (VP)
  • 3. Stadtrat:     Stadträtin Dr. Juliane Alton                                 (GRÜNE)
  • 4. Stadtrat:     Stadträtin Marie Louise Hinterauer                      (VP)
  • 5. Stadtrat:     Stadtrat Markus Fäßler                                       (SPÖ)
  • 6. Stadtrat:     Stadtrat Christoph Waibel                                   (FPÖ)
  • 7. Stadtrat:     Stadtrat Dr. Alexander Juen                                (VP)
  • 8. Stadtrat:     DI Martin Hämmerle                                           (GRÜNE)
  • 9. Stadtrat:     Mag. (FH) Karin Feurstein-Pichler                       (VP)

Wahl Vizebürgermeister

Gemäß § 62 Gemeindegesetz ist die Vizebürgermeisterin oder der Vizebürgermeister von der Stadtvertretung in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl des Stadtrates aus der Mitte des Stadtrates zu wählen. Von den Fraktionen können dazu Anträge gestellt werden, über welche die Stadtvertretung abstimmt. Als Ergebnis dieser Wahl der Stadtvertretung wurde Markus Fäßler als Vizebürgermeister gewählt.

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