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Radtour im Frühling
Radtour im Frühling, © Alexander Rochau
Radtour im Frühling
Radtour im Frühling, © Alexander Rochau

Familien | Mobilität | Umwelt

Mobilitätsförderung ist gut angekommen

Mobilitätsförderung ist gut angekommen

Die Förderung der Stadt Dornbirn für „Kikis“, Fahrradanhänger, „Trolleys“ und Lastenfahrräder ist bei den Dornbirnerinnen und Dornbirnern sehr gut angekommen. Alleine im ersten halben Jahr wurde die Anschaffung von 58 Kikis, 7 Fahrradanhänger, 6 Trolleys und 15 Lastenfahrräder mit E-Motor finanziell unterstützt. Insgesamt wurden heuer dafür € 18.504,-- zur Verfügung gestellt. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, werden die Vorjahreswerte deutlich übertroffen.

Vor fast 30 Jahren war Dornbirn eine der ersten Gemeinden im Land, welche „Kikis“, die ersten Fahrradanhänger speziell für das Mitfahren von Kindern, aktiv gefördert hat. „Mit der landesweiten Fahrrad-Offensive und den neuen Möglichkeiten, die sich durch E-Bikes ergeben, haben diese umweltfreundlichen Transportmöglichkeiten eine neue Bedeutung gewonnen. Die geförderten Fahrradanhänger und Lastenräder werden die Umweltbilanz unserer Stadt weiter verbessern“, berichtet Bürgermeisterin Andrea Kaufmann. „Dass sich alleine im ersten Halbjahr 58 Familien dazu entschieden haben, mit dem Kiki unterwegs zu sein, zeigt uns, dass die Bereitschaft zu umweltfreundlicher Mobilität in der Stadt groß ist. Die elektrisch unterstützten Lastenräder sind besonders vielseitig einsetzbar,“ ergänzt Umweltstadträtin Dr. Juliane Alton.

Anlaufstelle im Rathaus ist die Umweltabteilung: umwelt​(at)​dornbirn.at oder Tel. +43 5572 306 5500. Informationen im Internet finden Sie unter www.dornbirn.at/mobilitaetsfoerderung

Die Förderung von Fahrradanhängern für Kinder war vor rund 30 Jahren in erster Linie als familienfördernde Maßnahme gedacht. Der große Erfolg wurde rasch auch ein wichtiger Bestandteil des Dornbirner Umweltprogramms. Mit den neuen Möglichkeiten, insbesondere der Unterstützung mit E-Motoren, haben sich die Möglichkeiten, mit dem Fahrrad auch Lasten zu transportieren, wesentlich erweitert. Lastenfahrräder können auch von Dornbirner Vereinen und Dornbirner Unternehmen gefördert erworben werden. Voraussetzung ist der Kauf bei einem Fahrradhändler, der auch einen eigenen Radservice anbieten kann, sowie der Erwerb eines neuen Gerätes. Neben der Stärkung der umweltfreundlichen Mobilität soll auch der Fachhandel mit dieser Förderung neue Impulse erfahren.

Wie und was wird von der Stadt Dornbirn gefördert?

Der Kauf eines Fahrradanhängers zum Personentransport (Kiki), eines Fahrradanhängers zum Lastentransport, eines (Fahrrad-)Trolleys wie auch der Kauf eines Lastenfahrrades (Transportfahrrad) wird unter Berücksichtigung folgender Richtlinie, die für das Jahr 2020, gültig ist, gefördert:

  • Förderungsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufes (Rechnungsdatum) den Hauptwohnsitz in Dornbirn haben.
  • Für Lastenfahrräder gelten zudem auch Vereine und Dornbirner Unternehmen als förderberechtigt.

Welche Kriterien muss der Fördergegenstand erfüllen?

  • Die Förderung wird beim Kauf in einer ansässigen Firma gewährt, die auch einen Service anbietet.
  • Bei Kinderanhängern müssen ein oder mehrere Kinder im Alter bis zu fünf Jahren im Haushalt leben.
  • Gefördert werden Neuankäufe (keine Förderung von Gebrauchtanhängern).
  • Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein „Kiki“ und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger oder Trolley) oder ein Lastenfahrrad gefördert.
  • Die Fahrradanhänger und Lastenfahrräder müssen den gültigen Gesetzen und Verordnungen entsprechen.
  • Die Trolley Modelle müssen über eine Belastbarkeit von 50 Kilogramm verfügen und technisch derart ausgeführt und vom Produzenten angeboten werden, dass diese für die Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind (Fahrrad-Trolley)
  • Lastenfahrräder müssen mit einem Pedalantrieb, fixer Transportfläche und einer möglichen Zusatzlast von mindestens 40 Kilogramm ausgestattet sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt für Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger, Trolleys 25 Prozent des Kaufpreises max. € 150,-- für Lastenfahrräder pauschal € 400 und für Elektrolastenfahrräder pauschal € 600,--.

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