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Stadtpolizist spricht mit Radfahrerin am Marktplatz
Stadtpolizist spricht mit Radfahrerin am Marktplatz, © Stadt Dornbirn
Stadtpolizist spricht mit Radfahrerin am Marktplatz
Stadtpolizist spricht mit Radfahrerin am Marktplatz, © Stadt Dornbirn
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Abstand und Schritttempo in der Fußgängerzone

Abstand und Schritttempo in der Fußgängerzone

Ob zu Fuß oder auf dem Rad, die Innenstadt Dornbirn ist immer einen Besuch wert. Damit alle sicher unterwegs sind, gilt in der gesamten Fußgängerzone Schritttempo!

Ob zu Fuß oder auf dem Rad, die Innenstadt Dornbirn ist immer einen Besuch wert. Damit alle sicher unterwegs sind, gilt in der gesamten Fußgängerzone Schritttempo, berichtet Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann: „Zur Förderung der sanften Mobilität ist es sinnvoll, im innerstädtischen Bereich auch mit dem Rad fahren zu dürfen. Deshalb gilt in der Fußgängerzone kein Fahrverbot für Fahrräder. Wichtig ist aber, dass sich Radlerinnen und Radler sowie Skater oder Scooterfahrer an das Schritttempo halten, damit alle den Besuch in der Innenstadt sicher genießen können.“

Mit den Öffis, mit dem Rad oder zu Fuß – viele Dornbirnerinnen und Dornbirner sind tagtäglich besonders umweltschonend unterwegs und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Umweltbilanz der Stadt. Gerade zu Stoßzeiten oder an Markttagen kann es mitunter eng werden in der Fußgängerzone. Hier sind Aufmerksamkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und – derzeit generell besonders wichtig - ausreichend Abstand gefragt, damit Fußgängerinnen und Radfahrer gleichermaßen sicher an ihr Ziel kommen. Für alle, die mit Rad, Scooter, Skateboard oder Skates unterwegs sind gilt deshalb: Schritttempo bitte!

 

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