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Gemeindewahl 2020 Gelber Stimmzettel Bürgermeisterin- oder Bürgermeisterwahl
Gemeindewahl 2020 Gelber Stimmzettel Bürgermeisterin- oder Bürgermeisterwahl , © Stadt Dornbirn
Gemeindewahl 2020 Gelber Stimmzettel Bürgermeisterin- oder Bürgermeisterwahl
Gemeindewahl 2020 Gelber Stimmzettel Bürgermeisterin- oder Bürgermeisterwahl , © Stadt Dornbirn

Digitalisierung | Rathaus | Bürgermeisterin | Stadtrat | Stadtvertretung | Demokratie

Gemeindewahl 2020

Gemeindewahl 2020

Am Sonntag, dem 15. März finden die Wahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie zur Gemeindevertretung statt. Erstmals wird es bei dieser Wahl zwei Stimmzettel geben: einen gelben für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, sowie einen weißen, für die Wahl der Gemeindevertretung. Die Stimmzettel wurden den Wahlberechtigten gemeinsam mit der Wahlinformation nach Hause geschickt. Sie können dort ausgefüllt und in das Wahllokal mitgebracht werden. Das Kuvert in dem die beiden Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen werden, gibt es im Wahllokal. Hier gibt es auch Stimmzettel für jene Wählerinnen und Wähler, die ihren Stimmzettel zu Hause vergessen haben.

 

Neben der Möglichkeit, die Stimme in einem Wahllokal abzugeben, haben die Wahlberechtigten auch die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen: online unter www.wahlkartenantrag.at.

Bei der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und der Wahl der Gemeindevertretung werden alle fünf Jahre die wichtigsten Gremien der Stadt gewählt. Wahlberechtigt sind sowohl österreichische Staatsbürger als auch Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Dornbirn haben und zum Stichtag das 16. Lebensjahr beendet haben. In Dornbirn sind bei der Gemeindewahl 37.386 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Alleine 3.939 davon sind EU-Bürger aus anderen Staaten als Österreich. Die Stadt Dornbirn stellt auf ihrer Homepage unter www.dornbirn.at/wahlen weitere Informationen rund um die Bürgermeisterin/Bürgermeister- sowie die Wahl zur Gemeindevertretung 2020 zur Verfügung.

Wie funktioniert die Stimmabgabe?

Jedem und jeder Wahlberechtigten wurden die Wahlinformation gemeinsam mit zwei Stimmzetteln – einem gelben für die Wahl der Bürgereisterin oder des Bürgermeisters, sowie einen weißen, für die Wahl der Gemeindevertretung – zugeschickt. Dadurch ist es dem Wähler ohne Zeitdruck möglich, nicht nur seine Wahl für das Bürgermeisteramt und die Stadtvertretung zu treffen, sondern auch in Ruhe zu überlegen, ob und welchen Kandidaten er Vorzugsstimmen geben will. Pro gewählte Partei sind fünf Vorzugsstimmen möglich. Die Wählerin oder der Wähler kann den Stimmzettel selbstverständlich auch in der Wahlzelle ausfüllen. Dort liegen auch Stimmzettel für den Fall auf, dass dem Wähler beim Ausfüllen ein Fehler unterlaufen ist, oder den Stimmzettel zu Hause vergessen hat.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit:

  • Mit dem gelben Stimmzettel ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten für das Bürgermeisteramt zu wählen,
  • Mit dem großen, weißen Stimmzettel jene Partei zu wählen, deren Kandidaten in die Stadtvertretung kommen sollen,
  • einzelnen Kandidaten der gewählten Partei Vorzugsstimmen zu geben (5 pro gewählte Partei sind möglich)

Die Wahllokale sind von 8:00 bis 13:00 Uhr geöffnet; die Wahllokale Ebnit, Gütle und Kehlegg von 8:00 bis 11:00 Uhr. In welchem Wahllokal die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme angeben können, erfahren sie in den Wahlinformationen. Bei der Stimmabgabe müssen sich die Wählerinnen und Wähler vorher mit einem Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...) ausweisen. Bitte nicht vergessen.

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