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ARA Kläranlage Dornbirn-Schwarzach
ARA Kläranlage Dornbirn-Schwarzach, © Stadt Dornbirn
ARA Kläranlage Dornbirn-Schwarzach
ARA Kläranlage Dornbirn-Schwarzach, © Stadt Dornbirn

Umwelt

Klärschlammgranulat kann nicht mehr ausgegeben werden

Klärschlammgranulat kann nicht mehr ausgegeben werden

Zahlreiche Gartenbesitzer haben in den vergangenen Jahren getrockneten Klärschlamm als Dünger im Garten verwendet. Das durch die Trocknung erzeugte Granulat wurde in Kleinmengen bei der ARA Dornbirn-Schwarzach ausgegeben. Basis waren laufende Untersuchungen, insbesondere zur Feststellung möglicher Schadstoffe im Klärschlamm. Die Ergebnisse lagen immer unterhalb der festgelegten Grenzwerte, weshalb einer Ausbringung auch nichts im Weg stand.

Diese Ausgabe ist seit Anfang des Jahres mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Schutz der Bodenqualität nicht mehr möglich. Klärschlamm dürfte gemäß der neuen Regelung nur mehr als Klärschlammkompost ausgegeben werden. Eine solche Verarbeitung ist derzeit bei der ARA nicht geplant.

Das Land folgt mit dem neuen Gesetz und der dazugehörenden Verordnung einem europaweiten Trend, zum Schutz des Bodens insbesondere unter Bedachtnahme auf die Qualität von Lebens- und Futtermitteln und von Wasser. Die Bodenfruchtbarkeit ist zu erhalten und beeinträchtigte Böden im Hinblick auf Bodengesundheit und Bodenfruchtbarkeit wieder herzustellen. Maßnahmen zur Vermeidung von Schadstoffbelastungen, zur Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung sowie zur Verbesserung der Humusbilanz sollen dazu ergriffen werden. Weiters sind Maßnahmen zur Erhaltung des regionalen Nährstoffkreislaufes zu verfolgen. Besondere Bedeutung kommt der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Böden für verschiedene Zwecke sowie ihre Verfügbarkeit für künftige Generationen im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung zu.

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