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Krankenhaus der Stadt Dornbirn
Krankenhaus der Stadt Dornbirn, © Stadt Dornbirn
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Schadenersatz durch die Versicherung

Schadenersatz durch die Versicherung

In einem in der heutigen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten veröffentlichten Artikel zu einer Schadenersatzforderung betreffend einer Behandlung im Krankenhaus der Stadt Dornbirn wird behauptet, die Stadt hätte sich einer Einigung entgegengestellt. Diese offensichtlich von Rechtsanwalt Anton Tschann getätigte Aussage ist nicht wahr. Die Stadt Dornbirn hat sich in dieser Angelegenheit von Beginn an kooperativ und verantwortungsvoll verhalten. So wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Schritte gesetzt und es wurden Sofortzahlungen geleistet. In der nun abgeschlossenen Rechtssache war nicht die Stadt Dornbirn, sondern deren Versicherung tätig. Von der Versicherung, die sich ebenfalls kooperativ verhalten hat, mussten die gestellten Forderungen auf deren Plausibilität und Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies ist eine durchaus übliche Vorgangsweise. Sowohl die Stadt als auch die Versicherung waren immer an einer Lösung interessiert.

In diesem über lange Zeit anhängigen Fall kam es im Jahr 2005 zu einer äußerst tragischen Verkettung von nicht vorhersehbaren Komplikationen und einer darauf nicht richtig abgestimmten Behandlung, die schließlich zum Tod der Patientin geführt haben. Grundsätzlich werden alle Behandlungen, insbesondere komplizierte Verläufe im Krankenhaus sehr genau dokumentiert. Diese Daten, die von der Stadt umgehend zur Verfügung gestellt wurden, haben in mehreren Gutachten einen Behandlungsfehler ausgewiesen. Die Stadt hat sich klar und korrekt dazu bekannt, mit den Hinterbliebenen den Kontakt gesucht und sich um eine rasche Abwicklung der Schadenersatzforderungen bemüht. Seitens der Versicherung wurden diese Forderungen ebenfalls anerkannt und es wurden Sofortzahlungen getätigt.

Vom Rechtsvertreter wurden zusätzliche Forderungen gestellt, deren Höhe sachlich zu prüfen waren. Dafür war es notwendig, weitere Gutachten einzuholen, um die Plausibilität zu argumentieren. Dies ist ein normaler Vorgang. Leider kam es hier seitens des Rechtsvertreters immer wieder zu Verzögerungen, nachdem geforderte Unterlagen erst verspätet geliefert wurden. Nachdem keine außergerichtliche Einigung zwischen den Hinterbliebenen und der Versicherung erzielt werden konnte, war es notwendig, eine gerichtliche Entscheidung herbeizurufen. Auch dies ist eine dem Rechtsstaat angemessene Vorgangsweise.

Die Stadt Dornbirn bedauert als Rechtsträgerin des städtischen Krankenhauses den tragischen Vorfall. Bürgermeisterin Dipl-Vw. Andrea Kaufmann hat sich mehrfach an die Hinterbliebenen gewandt und bei der Versicherung um eine möglichst rasche Abwicklung des Schadenersatzes ersucht. Weiters wurden von der Bürgermeisterin die bereits geleisteten Sofortzahlungen angeregt. Die Stadt Dornbirn hat sich verantwortungsvoll und korrekt verhalten.

Die Tragik dieses Vorfalls, vor allem für die Hinterbliebenen, ist allen Beteiligten bewusst. Gerade deshalb bemühten sich sowohl die Stadt als auch die Versicherung seit Jahren um eine gute Lösung. Es war aber auch wichtig, dass die Angelegenheit korrekt, verantwortungsbewusst und einem Rechtsstaat angemessen erledigt wird. Dafür waren unter anderem Gutachten von Sachverständigen oder bei unterschiedlichen Sichtweisen eine unabhängige richterliche Entscheidung notwendig – auch wenn dies für Außenstehende oder nur oberflächlich Informierte in dieser Form nicht nachvollziehbar zu sein scheint.

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