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Heizkostenzuschuss Plus - Information des Landes
Heizkostenzuschuss Plus - Information des Landes, © Alexandra Serra
Heizkostenzuschuss Plus - Information des Landes
Heizkostenzuschuss Plus - Information des Landes, © Alexandra Serra

Bürgerservice | Soziales

Heizkostenzuschuss PLUS

Heizkostenzuschuss PLUS

Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss von 270 auf 330 Euro erhöht. Zudem wurde mit weiteren Mitteln des Bundes ein Heizkostenzuschuss PLUS eingeführt. Der Heizkostenzuschuss PLUS beträgt ebenfalls 330 Euro. Zudem gelten für den Heizkostenzuschuss PLUS höhere Einkommensgrenzen.

Diese Entlastung soll bis in die untere Mittelschicht reichen und somit rund 40 Prozent der Vorarlberger Haushalte zugutekommen. Anträge können bis 31. Mai dieses Jahres gestellt werden: online unter https://www.dornbirn.at/leben-in-dornbirn/mensch/soziales/soziale-hilfe oder persönlich im Rathaus. Auf Wunsch wird ein Antragsformular samt Rückantwortkuvert zugesandt. Der Zuschuss wird auf das Konto überwiesen – es erfolgt keine Barauszahlung. Die Bankverbindung und die entsprechenden aktuellen Einkommensunterlagen sind vorzulegen.

Wer bereits den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten hat, braucht dafür keinen erneuten Antrag zu stellen. Das beduetet: Es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Sie müssen nicht ins Rathaus kommen.

Einkommensgrenzen Heizkostenzuschuss PLUS

1 Personen-Haushalt: € 1.860,00

2 Personen-Haushalt: € 2.790,00

3 Personen-Haushalt: € 3.226,00

4 Personen-Haushalt: € 3.648,00

5 Personen-Haushalt: € 4.070,00

Vorzulegen sind alle Einkommensbelege

  • Löhne, Gehälter
  • Renten, Pensionen (auch ausländische)
  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Wohnbeihilfe
  • Unterhaltszahlungen
  • Lehrlingsentschädigungen
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Zivildienstentschädigung, Grundwehrdienstentgelt
  • Schulbesuchsbestätigung (für Kinder über 16)

Nicht als Einkünfte gelten

  • Familienbehilfen
  • Familienzuschüsse
  • Familienbonus Plus
  • Kinderabsetzbeträge
  • Spesenersätze
  • Studienbeihilfen
  • Pflegegelder
  • Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-h-Betreuung
  • Diäten- und Kilometergelder

Der Wohnungsaufwand (Miete) und andere Ausgaben sind in den Richtsätzen inkludiert und werden daher nicht berücksichtigt.

Ausnahme: Unterhaltszahlungen (Alimente) werden bis zu einem Betrag von je € 200,00 pro tatsächlich geleistetem Unterhalt berücksichtigt. Entsprechende Nachweise wie Kontoauszug sind vorzulegen.

Die Höhe des Zuschusses pro Haushalt beträgt einmalig € 330,00. Beziehende von Sozialhilfe erhalten den Heizkostenzuschuss direkt von den Bezirkshauptmannschaften.

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