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Innovationspreis für gemeinnützige Projekte
Innovationspreis für gemeinnützige Projekte, © Dornbirner Sparkasse
Innovationspreis für gemeinnützige Projekte
Innovationspreis für gemeinnützige Projekte, © Dornbirner Sparkasse

Wirtschaft | Rathaus

Innovationspreis für gemeinnützige Projekte

Innovationspreis für gemeinnützige Projekte

Die Privatstiftung Dornbirner Sparkasse, die 2019 ins Leben gerufen wurde, versteht sich als Impulsgeberin für die Entwicklung der regionalen und gesellschaftspolitischen Infrastruktur. In diesem Zusammenhang schreibt sie erstmals den „Innovationspreis für gemeinnützige Projekte“ mit einer Gesamtdotierung in der Höhe von 40.000 Euro aus. Bis Ende August 2021 können Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen aus Vorarlberg, die im Einzugsgebiet der Dornbirner Sparkasse aktiv sind, visionäre Vorhaben und neuartige Ideen einreichen.

„Mit dem Innovationspreis wollen wir positive gesellschaftliche Veränderungen schneller auf den Weg bringen. Die Chance auf eine Förderung bis zu maximal 10.000 Euro pro Projekt haben Einreichungen, die einen nachweisbaren und hohen gesellschaftliche Nutzen für die Region und ihre Bevölkerung haben“, konkretisiert Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann, Vorsitzende des Stiftungsvorstands und Dornbirner Bürgermeisterin.

Der Innovationspreis fördert Vorhaben aus den Bereichen Kunst und Wissenschaft, Gesundheit, Kinder/Jugend/Familie, Sport, Denkmalpflege, Bildung, Katastrophenhilfe/-vorsorge, Fürsorge für ältere und kranke Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen, sowie Umwelt- und Klimaschutz. Diese Projekte sollen bereits in Planung sein und in den kommenden zwölf Monaten zur Umsetzung gelangen. Aber auch neue Teilprojekte oder eine Neu-Fortführung bereits umgesetzter Programme haben eine Chance. „Wir möchten mit dem Innovationspreis eine möglichst große Bandbreite an Institutionen und Initiativen erreichen, damit unsere Region optimal profitieren kann“, ergänzt Harald Giesinger, stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstands und Vorstandsvorsitzender der Dornbirner Sparkasse.

Die Richtlinien des Innovationspreises schließen Privatpersonen von der Einreichung aus. Über die Höhe und die Vergabe der Förderung entscheidet der Förderbeirat der Privatstiftung Dornbirn Sparkasse unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Verständigung über die Vergabe wird bis spätestens 15. Oktober 2021 erfolgen. Mehr Informationen zum Einreichprozedere stehen auf www.sparkasse.at/dornbirn/stiftung zur Verfügung.

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