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Coronavirus neue Maßnahmen
Coronavirus neue Maßnahmen, © Pixabay Alexandra Koch
Coronavirus neue Maßnahmen
Coronavirus neue Maßnahmen, © Pixabay Alexandra Koch

Sicherheit | Gesundheit

Coronavirus - neue Maßnahmen

Coronavirus - neue Maßnahmen

Seit Montag, dem 25. Jänner gelten weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie: Der Mindestabstand wird auf zwei Meter erhöht, in einigen Bereichen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Neben den Personen, die im Gesundheits- und Pflegebereich tätig sind, müssen sich künftig weitere Berufsgruppen verpflichtend wöchentlich einer Antigen-Testung unterziehen.

Die Verordnung des Bundes sieht folgende Maßnahmen vor: Der Mindestabstand wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Davon ausgenommen sind natürlich Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

FFP2-Maske

Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) wird für folgende Bereiche verpflichtend sein:

  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Fahrgemeinschaften
  • Seil- und Zahnradbahnen
  • Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (sofern geöffnet) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt)
  • Märkte (indoor und outdoor)
  • Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
  • Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)

Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen müssen ab 25. Jänner innerhalb der Vorarlberger Krankenhäuser eine FFP2-Maske tragen. Ausnahme gelten für Kinder, Schwangere und Personen mit einer ärztlich bestätigten Maskenbefreiung. Kinder bis zum 6. Lebensjahr brauchen keine Maske zu tragen, Kinder zwischen 6 und 14 Jahren müssen einen Mund-Nasenschutz und Kinder ab 14 Jahren eine FFP2-Maske tragen. Es muss immer eine FFP2-Maske ohne Ventil verwendet werden.

Berufsgruppentestungen

Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:

  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kundinnen/Kunden (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
  • Lehrerinnen/Lehrer und Elementarpädagoginnen/-pädagogen bei Kontakt zu Schülerinnen/Schülern
  • Lagerlogistik, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
  • Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
  • Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)

Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patientinnen/Patienten bzw. Bewohnerinnen/Bewohnern) vorgeschrieben.

Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst geschlossen. Für Bibliotheken ist Click&Collect möglich.

Sport: Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden (z.B. Eislaufplatz, Loipen), die 10-m2-Regel ist einzuhalten. Künftig muss zudem ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.

Die Maßnahmen des Landes wie die Erhebung von Kontaktdaten in Gastronomiebetrieben und das Verbot der Abholung von Speisen und Getränken in Schigebieten bleiben weiterhin in Kraft.

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