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Gemeindewahl Termin
Gemeindewahl Termin, © Stadt Dornbirn
Gemeindewahl Termin
Gemeindewahl Termin, © Stadt Dornbirn

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Gemeindewahl am 13. September

Gemeindewahl am 13. September

Am Sonntag, dem 13. September sind die Dornbirnerinnen und Dornbirner zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie der Stadtvertretung aufgerufen. Die genauen Wahlzeiten und die Wahllokale werden im Gemeindeblatt und auf der Internetseite der Stadt unter www.dornbirn.at/wahlen veröffentlicht. Die Wahlberechtigten erhalten zudem die für sie relevanten Informationen in Form einer „Amtlichen Mitteilung – Wahlunterlagen Gemeindewahl 2020“ zugesandt. Wem es am Wahltag nicht möglich ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann dies mit einer Wahlkarte im Rahmen der Briefwahl erledigen.

Wahlberechtigt sind neben allen Österreichern und Österreicherinnen auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die zum Stichtag – das war der 29. Juni 2020 – in Dornbirn ihren Hauptwohnsitz und spätestens am Wahltag, den 13. September 2020, das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Bei den Gemeindevertretungswahlen gibt es zwei amtliche Stimmzettel: für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie für die Wahl der Gemeindevertretung. Beide Stimmzettel sollten ausgefüllt werden, wenn die Wahlberechtigten an beiden Wahlen teilnehmen wollen.

Aus Sicherheits- und Hygienegründen wird empfohlen, beide bereits zu Haus ausgefüllten Stimmzettel mitzubringen. Damit wird das Ansteckungsrisiko weiter verringert.

 

Wähler haben die Möglichkeit,

  • ihren Kandidaten für das Bürgermeisteramt zu wählen,
  • jene Partei zu wählen, deren Kandidaten in die Stadtvertretung kommen sollen,
  • einzelnen Kandidaten der gewählten Partei Vorzugsstimmen zu geben,

Der Stimmzettel wird den Wählern zusammen mit der „Amtlichen Mitteilung – Wahlunterlagen Gemeindewahl 2020“ etwa zwei Wochen vor der Wahl nach Hause zugestellt. Dadurch ist es den Wählerinnen und Wählern ohne Zeitdruck möglich, ihre Entscheidung zur Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters sowie die Stadtvertretung zu treffen. Zusätzlich liegen in der Wahlzelle Stimmzettel etwa für den Fall auf, dass dem Wähler beim Ausfüllen ein Fehler unterlaufen ist.

Für eine gültige Stimme für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters als auch für die Wahl der Stadtvertretung ist es erforderlich, dass auf den beiden Stimmzettel die gewählte Bürgermeisterkandidatin oder der gewählte Bürgermeisterkandidat bzw. die gewählte Partei durch Anbringen eines Kreuzes in dem Kreis, der sich neben dem Namen der Bürgermeisterkandidatin oder des Bürgermeisterkandidaten bzw. neben dem Parteinamen befindet, gekennzeichnet wird.

Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jener Kandidat gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erlangt hat. Hat keine Kandidatin oder kein Kandidat so viele Stimmen auf sich vereint, muss eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Kandidaten stattfinden. Bei der Wahl in die Stadtvertretung werden die Mandate auf die einzelnen wahlwerbenden Gruppen (Parteien) nach der Anzahl der auf sie entfallenen gültigen Stimmen aufgeteilt.

Die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Wahlwerber der wahlwerbenden Gruppen erfolgt in der Regel anhand von Wahlpunkten. Die Wahlpunkte setzen sich dabei aus Listenpunkten und Vorzugspunkten zusammen. Listenpunkte erhält der Wahlwerber zunächst auf Grund seiner Reihung auf der Parteiliste. Der auf der Parteiliste (und auf dem Stimmzettel) an erster Stelle gereihte Wahlwerber erhält für jede gültige Stimme der Partei doppelt so viele Listenpunkte, wie in der Gemeinde Mandate zu vergeben sind, der an die zweite Stelle Gereihte erhält einen Listenpunkt weniger, der an die dritte Stelle Gereihte zwei Listenpunkte weniger und so fort. Der Wähler wiederum kann die Zahl der Wahlpunkte dadurch beeinflussen, dass er den auf dem Stimmzettel angeführten Wahlwerbern Vorzugsstimmen gibt. Dabei kann er Wahlwerbern (ausschließlich) jener Partei, die er wählt, bis zu fünf Vorzugsstimmen geben. Auf denselben Wahlwerber kann er aber höchstens zwei Vorzugsstimmen vereinen. Die Vergabe von Vorzugsstimmen erfolgt in der Weise, dass der Wähler in die auf dem Stimmzettel neben dem Namen aufscheinenden Kästchen ein X einträgt. Für jede Vorzugsstimme, die auf einen Wahlwerber entfällt, erhält dieser 32 Vorzugspunkte.

Der Wähler kann auf dem Stimmzettel auch einen freien Wahlwerber, das ist eine nicht in einer veröffentlichten Parteiliste aufscheinende Person, die in der Gemeinde wählbar ist, beisetzen und ihr Vorzugsstimmen geben.

Wahlen sind die ursprünglichste Art der Beteiligung der Bevölkerung am politischen Geschehen. Die Bürgerinnen und Bürger bestimmen die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtvertretung aber auch wer in den kommenden fünf Jahren Bürgermeisterin oder Bürgermeister sein wird. Ihre Stimme ist daher wichtig.

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