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Hecken Rückschnitt - verwachsener Gehsteig
Hecken Rückschnitt - verwachsener Gehsteig, © Stadt Dornbirn
Hecken Rückschnitt - verwachsener Gehsteig
Hecken Rückschnitt - verwachsener Gehsteig, © Stadt Dornbirn

Umwelt | Werkhof | Sicherheit

Hecken bitte zurückschneiden

Hecken bitte zurückschneiden

Wuchernde Hecken können an manchen Stellen die Sicherheit im Straßenverkehr behindern. Vor allem an Kreuzungen sind frühe und klare Sichtverhältnisse wichtig. Mit Hecken und Sträuchern zugewachsene Gehsteige sind auch für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen ein Problem. Die Stadt Dornbirn ersucht deshalb die Gartenbesitzer, ihre Hecken soweit zurück zu schneiden, dass sie eine Gefährdung minimieren. Die Stadt selbst ist ständig mit der Pflege von Sträuchern auf öffentlichen Flächen beschäftigt. Fallweise werden auch Hecken – sofern sie auf öffentlichen Grund ragen – auf Kosten der Grundstücksbesitzer zurückgeschnitten.

Bäume und Sträucher, die am Straßenrand, entlang von Gehsteigen und Radwegen zu stark wachsen, behindern die Sicht und damit auch die Verkehrssicherheit. Sie engen auch den öffentlichen Straßenraum und damit die Benutzbarkeit ein, Verkehrszeichen werden teils verdeckt und die Straßenbeleuchtung eingeschränkt. Herabhängende Äste und in den Straßenraum wachsende Sträucher und Bäume, führen weiters bei Regen und Schneefall zu unzumutbaren Behinderungen. Sollte es dadurch zu Unfällen kommen, so können unter Umständen auch die Grundeigentümer dafür haftbar gemacht werden.

Im Interesse der Verkehrssicherheit ist deshalb eine ständige Pflege dieser Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Straßen notwendig. Bei Bedarf ist ein entsprechender Rückschnitt vorzunehmen. Die Dornbirner Bevölkerung wird immer wieder auf die Verpflichtungen des Hecken- und Baumrückschnittes hingewiesen. Sofern die Anrainer ihren Pflichten nicht nachkommen, werden von Mitarbeitern des Werkhofes der Stadt Dornbirn neben den öffentlichen Flächen auch auf den straßenangrenzenden Privatflächen stockende Bäume und Sträucher im erforderlichen Ausmaß zurückgeschnitten, und das Schnittgut auf Kosten der Grundeigentümer entfernt.

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